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Trotz FIFA-Skandalen: Nationalrat schaut bei Korruption weiterhin lieber weg

Hatte keinen Einfluss auf das «Lex FIFA»: Die Verhaftung der FIFA-Funktionäre im Zürcher Hotel Baur au Lac.
Hatte keinen Einfluss auf das «Lex FIFA»: Die Verhaftung der FIFA-Funktionäre im Zürcher Hotel Baur au Lac.
Bild: KEYSTONE

Trotz FIFA-Skandalen: Nationalrat schaut bei Korruption weiterhin lieber weg

Der Nationalrat hat eine Ausnahme in das als «Lex FIFA» bekannte Gesetz eingefügt: Privatbestechung soll nicht immer ein Offizialdelikt sein, sondern in «leichten Fällen» nur auf Antrag verfolgt werden. Damit werde Korruption weiterhin unter den Teppich gekehrt, sagen Kritiker.
09.09.2015, 06:3509.09.2015, 08:30
Dennis Bühler / Aargauer Zeitung
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Seit neun Jahren ist Privatbestechung in der Schweiz strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen führt – seither ist es zu genau null Verurteilungen gekommen. Und das wird sich auch in Zukunft kaum ändern: «So, wie wir das Gesetz nun beschlossen haben, ist es nichts als warme Luft», kritisiert der Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch. «Offiziell wird es auch in Zukunft keine Bestechungsfälle geben, Korruption wird weiterhin unter den Teppich gekehrt werden.»

Wie der Ständerat im Juni hat gestern nämlich auch der Nationalrat eine Ausnahme in das als «Lex FIFA» bekannte Gesetz eingefügt: Privatbestechung soll nicht immer ein Offizialdelikt sein, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Stattdessen soll sie in «leichten Fällen» nur auf Antrag verfolgt werden; also nur, wenn der Geschädigte – etwa eine Firma oder ein Sportverband – einen Strafantrag stellt. Mit 133:58 Stimmen nahm der Nationalrat einen entsprechenden Antrag des Innerrhoder CVP-Politikers Daniel Fässler an. Bundesrätin Simonetta Sommaruga betonte vergeblich, dass Bagatellfälle ohnehin nicht verfolgt würden.

«Offiziell wird es auch in Zukunft keine Bestechungsfälle geben, Korruption wird weiterhin unter den Teppich gekehrt werden.»
SP-Nationalrat Daniel Jositsch

Weniger lax als der Ständerat

Fässler nannte drei Kriterien für die Unterscheidung zwischen leichter und schwerer Bestechung. Unter leichter Korruption versteht er Fälle, bei denen:

  • die Bestechungssumme höchstens wenige tausend Franken beträgt,
  • Sicherheit und Gesundheit Dritter durch die Tat nicht betroffen sind,
  • keine mehrfache, wiederholte oder bandenmässige Tat vorliegt.

Zwar ist die nationalrätliche Formulierung weniger lax als der ständerätliche Vorschlag, der Bestechungstäter nur dann von Amtes wegen verfolgen möchte, wenn durch die Tat öffentliche Interessen verletzt oder gefährdet sind. Doch auch er verlangt von der Strafverfolgungsbehörde, die Schwere des Delikts einzuschätzen, bevor überhaupt mit Ermittlungen begonnen werden darf – ein wohl nicht in allen Fällen leichter Entscheid. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück in die kleine Kammer.

Keine Meldestelle für Korruption

Grundsätzlicher Widerstand gegen die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts kam im Nationalrat einzig von der SVP. Der Genfer Yves Nidegger etwa sprach von einem «Alibi»-Gesetz, und der Schwyzer Pirmin Schwander sagte, mit der Gesetzgebung werde «dem Volk vorgegaukelt, wir tun etwas».

Allein auf weiter SVP-Flur: Lukas Reimann.
Allein auf weiter SVP-Flur: Lukas Reimann.
Bild: KEYSTONE

Als einziger SVP-Nationalrat votierte der St.Galler Lukas Reimann konsequent für eine strengere Gesetzgebung. Sein gemeinsam mit dem links-grünen Lager eingereichter Antrag, das Bundesamt für Polizei solle eine Meldestelle für Korruptionsfälle einrichten, hatte im Rat jedoch keine Chance.

«Doch man drückt hierzulande gerne beide Augen zu.»
Lukas Reimann

Entsprechend enttäuscht äusserte sich Reimann. «Mit diesem Gesetz haben wir den Versuch unternommen, nach den FIFA-Skandalen das Ausland zu beruhigen», sagte er. «Nun haben wir ein zahnloses Gesetz, das in der Praxis überhaupt nichts verändern wird.»

Das Gesetz sei ein einziger Flickenteppich und führe nur schon deshalb zu Rechtsunsicherheit, weil die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte bei der Beurteilung von Korruptionsfällen gemäss Gesetz auf die je nach Branche unterschiedlichen Gepflogenheiten Rücksicht nehmen müssten. «Ein Bauunternehmer darf sich also mehr leisten als ein Jurist – das ist unfair.» Korruption sei in der Schweiz weit verbreitet, ist Reimann überzeugt. «Gerade auch in der Politik. Wenn sich ein Politiker beispielsweise für ein Wochenende an das Filmfestival nach Locarno einladen lässt, ist der Fall eigentlich klar», sagt er. «Doch man drückt hierzulande gerne beide Augen zu.»

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