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Doppelmörder wegen erneutem Tötungsdelikt in Frenkendorf BL vor Gericht

Doppelmörder wegen erneutem Tötungsdelikt in Frenkendorf BL vor Gericht

17.04.2018, 15:1517.04.2018, 15:45
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Ein im Kanton Solothurn verurteilter zweifacher Mörder steht wegen eines neuen Falls seit Dienstag vor dem Baselbieter Strafgericht: Der 2011 bedingt entlassene Mann soll im November 2015 in Frenkendorf BL eine Ex-Freundin erstochen haben.

Beim Beschuldigten handelt es sich um jenen Mann, der 1994 in Hägendorf SO eine Ex-Freundin und deren Bruder erschossen hatte. Dafür wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Doppelmörder wurde dann aber 2011 bedingt entlassen, dies mit einer Probezeit von fünf Jahren.

Angeklagter entschuldigt sich

Der 63-jährige Beschuldigte gab sich beim Auftakt des viereinhalbtägigen Prozesses am Baselbieter Strafgericht reuig. Er entschuldigte sich für die «schreckliche Tat». Diese sei nicht geplant gewesen, sondern auf die «unerwartete Reaktion» seiner Ex-Freundin zurückzuführen. Er sei in einem emotionalen Ausnahmezustand gewesen und habe die Kontrolle verloren.

Zur Tat war es am Abend des 12. November 2015 am Wohnort des Opfers in Frenkendorf gekommen. Der Beschuldigte hatte der 64-Jährigen gemäss Anklageschrift aufgelauert und sie nach deren Heimkommen überrascht. Als sie zu schreien begann und sich gegen Annäherungen wehrte, stach er mit zwei mitgebrachten Messern insgesamt 20 Mal auf die Frau ein.

Nach Trennung «massiv gekränkt»

Der Beschuldigte und das Opfer hatten zuvor eine mehrwöchige Beziehung geführt. Laut Anklageschrift hatte sich die Frau Ende Oktober jedoch vom Beschuldigten getrennt, da er sie immer mehr eingeengt hatte, ihr Handy kontrollierte und einen Entscheid erzwingen wollte, betreffend ihren getrennt lebenden Ehemann.

Aufgrund der Trennung, im Zuge derer die Frau dem Mann auch einen Geschenkgutschein schenkte, habe sich der Beschuldigte «massiv gekränkt» gefüllt und den Racheakt geplant, hiesst es in der Anklageschrift. In einem Brief schrieb die Frau ihm auch, dass seine übertriebene Fürsorge sie zurück in die Arme ihres Mannes trieb.

Systematisch habe der Beschuldigte danach begonnen, die Frau auszukundschaften. Nach einer kurzen Reise nach Italien kehrte er am 11. November in die Schweiz zurück. Zuvor habe er erfahren, dass sich seine Ex-Freundin und ihr Ehemann mehrfach getroffen hatten.

Fall von «äusserster Brutalität»

Am Abend des 12. Novembers fuhr er mit einer Tasche, in der unter anderem mehrere Messer, Kabelbinder und eine Axt waren, nach Frenkendorf. Zuvor hatte er sich mit seinem Handy im Internet über «brutale Foltermethoden» informiert. In seiner Wohnung platzierte er gemäss Anklageschrift zudem leicht auffindbar seine Agenda, in welcher er notiert hatte, dass er sich das Leben nehmen wolle.

Nach der Tat entwendete der Beschuldigte das Mobiltelefon des Opfers und fuhr zunächst nach Liestal, um später wieder nach Frenkendorf zurückzukehren. Dort wurde er kurz vor 23 Uhr an der Tatortabsperrung von der Polizei kontrolliert und festgenommen. Seither befindet er sich in Haft.

Beim Prozessauftakt am Dienstag sprach der Gerichtspräsident von einem Fall von «äusserster Brutalität». Er sagte während der Befragung zudem, dass dem Beschuldigten in einem Gutachten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert worden sei. Die Urteilseröffnung ist auf den 25. April angesetzt.

(whr/sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Butschina
17.04.2018 15:40registriert August 2015
Wenn die Tat nicht geplant war, wieso hatte er zwei Messer, eine Axt und Kabelbinder dabei? Eine etwas unglaubwürdige Aussage.
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Kong
17.04.2018 15:41registriert Juli 2017
Ist ein Kürzung der Strafe üblich in schweren Fällen? Es wurde ihm eine Störung attestiert. Aber doch hat jemand den Entscheid getroffen ihn gehen zu lassen. Hier wären mehr Hintergrundinfos interessant.
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