30.06.2015, 10:5930.06.2015, 13:53
Wer ein Lokal eröffnen will, braucht neu nicht nur eine Baubewilligung für die Öffnungszeiten bis Mitternacht, sondern auch für danach, schreibt die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung. Anwohner, die befürchten, durch ein Nachtlokal gestört zu werden, können gegen den jeweiligen Bauentscheid Rekurs einlegen.
Werden die Anwohner der Langstrasse von ihrem neuen Recht Gebrauch machen?Bild: watson
Das Gleiche gilt für bereits bestehende Lokale, die ihre Betriebszeit über Mitternacht
hinaus verlängern wollen. Auch für Wartezonen im Freien muss künftig ein Baugesuch
eingereicht werden. Bis anhin hat die Stadtpolizei die Bewilligungen für
verlängerte Öffnungszeiten und Wartezonen erteilt; gegen diese Bewilligungen konnte jedoch nicht
Rekurs eingelegt werden. Wie bei allen Baugesuchen
sollen die Fälle jeweils einzeln beurteilt werden. (lhr)
#dasischzüri – 100 grossartige Bilder aus Zürich
1 / 102
#dasischzüri – 100 grossartige Bilder aus Zürich
Zurücklehnen und geniessen: Diese 100 Bilder geben dir einen grossartigen Eindruck von der Stadt Zürich. Die Bilder sind Teil der Radio-24-Kampagne #dasischzüri. Wir haben sie alle in dieser Diashow. Und jetzt: Viel Spass!
No Components found for watson.appWerbebox.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Der Stromverbrauch in der Schweiz ist gesunken: Im Jahr 2023 wurden hierzulande 1,7 Prozent weniger Strom verbraucht als im Jahr zuvor – und das, obwohl die Bevölkerung erneut gewachsen ist. Dies liegt an effizienten Geräten: «In den vergangenen zehn Jahren haben die Effizienzsteigerungen laufend zugenommen», beobachtet Michael Kost, beim Bundesamt für Energie (BFE) zuständig für Analysen und die Energieperspektiven.