Der in den Medien als «Carlos» bekannt gewordene junge Mann durfte nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe Ende September 2017 in Untersuchungshaft genommen werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hatte wegen verschiedener im Strafvollzug begangener Straftaten anschliessend an die Freiheitsstrafe eine Untersuchungshaft beantragt. Die Freiheitsstrafe von 18 Monaten verbüsste «Carlos» wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft wirft «Carlos» unter anderem Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Tätlichkeiten sowie Beschimpfung vor.
Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag publizierten Urteil bestätigt, dass bei dem jungen Mann von Wiederholungsgefahr ausgegangen werden darf. Dies könne aus den bisherigen Straftaten und den aktuellen Vorwürfen geschlossen werden. (Urteil 1B_553/2017 vom 12.01.2018) (sda)