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«Ich bin jetzt der Idiot vom Dienst»: 27-jährige Schaffhauserin streitet Mord ab

Polizisten laden einen Sarg in ein Auto, in Hemmental, am Montag, 14. Dezember 2015. In einer Wohnung in Hemmental im Kanton Schaffhausen hat die Polizei am spaeten Sonntagabend zwei Maenner tot aufge ...
Die Tat ereignete sich im Dezember 2015 im Schaffhauser Ortsteil Hemmental.Bild: KEYSTONE

Tötungsdelikt Schaffhausen: Innig liebende Tochter oder skrupellose Vater-Mörderin?

15.06.2017, 16:2815.06.2017, 16:41
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Die Darstellungen der Bluttat von Hemmental unterscheiden sich grundlegend. Bis Montag muss das Kantonsgericht Schaffhausen nun entscheiden, ob es die 27-jährige Beschuldigte ins Gefängnis schickt oder nicht.

«Egal was ich mache und wie es ausgeht, das Schlimmste ist, dass mein Vater nicht mehr da ist», sagte die Beschuldigte in ihrem Schlusswort unter Tränen. Sie sei nicht bereit gewesen, ihn zu verlieren. «Und ich habe ihn garantiert nicht umgebracht.»

Der Anwalt der mutmasslichen Täterin forderte am Donnerstag, dass seine Mandantin vom Vorwurf des Mordes freizusprechen sei. Verurteilt werden solle die junge Frau lediglich wegen Nötigung, mehrfacher Tätlichkeiten und Gewalt gegen Beamte.

Dies, weil sie ihre drogensüchtige Mutter am Tatabend mit Handschellen «ruhiggestellt» hatte. Zudem ging sie am Tag nach ihrer Verhaftung auf Polizisten los. Dafür solle sie aber nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt werden.

«Egal was ich mache und wie es ausgeht, das Schlimmste ist, dass mein Vater nicht mehr da ist.»
Angeklagte

Folgt das Gericht diesen Anträgen, würde die 27-Jährige per sofort freigelassen und erhielte eine Entschädigung aus der Staatskasse, weil sie bereits seit 550 Tagen im Gefängnis sitzt.

«Es gibt kein Geständnis und keine lebenden Zeugen», begründete der Anwalt seine Anträge. Die Mutter habe das Geschehen nur teilweise und vorwiegend akustisch mitbekommen. Sie beschrieb die Geräusche in einer Befragung als «grusig, wie wenn man Spanferkel zerschneidet».

«Und ich bin jetzt der Tubel vom Dienst.»
Angeklagte

Sie habe aber nie ausgesagt, dass ihre Tochter für den Tod des Vaters verantwortlich sei, betonte der Anwalt. «Wir sind alle nicht dabei gewesen.» Deshalb sei die Beschuldigte nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.

Die 27-jährige Frau stritt bei Prozessbeginn am Mittwoch jegliche Vorwürfe ab. Ihr Vater und ihr Ehemann hätten sich gegenseitig abgestochen. «Und ich bin jetzt der Tubel vom Dienst.» Sie wolle nicht für etwas geradestehen, das sie nicht getan habe. Das Verhältnis zu ihrem Vater beschrieb sie als innig. Er sei ein Teddybär gewesen, dem sie nie hätte ein Haar krümmen können.

Staatsanwalt spricht von «Abschlachten»

Der Staatsanwalt kam zu einem anderen Schluss. Die Tat könne nur als «Abschlachten» bezeichnet werden. Die Beschuldigte habe an diesem Abend im Dezember 2015 ein regelrechtes Blutbad angerichtet. 55 Mal habe sie auf ihren Vater eingestochen, davon 49 Mal in Hals, Nacken und Schultern. Dabei trug sie einen Kapuzenpulli mit Bärchenohren, der danach mit Blut getränkt war.

Was der eigentliche Auslöser für den Gewaltexzess war, ist bis heute nicht geklärt. Gemäss Anklage ist es möglich, dass die Frau und ihr 26-jähriger Mann nur mit dem Ziel in die elterliche Wohnung reisten, um den Vater umzubringen. Der 56-Jährige konnte ihren neuen Ehemann nicht ausstehen, weil er zu Gewalt neigte.

Angeklagte träumte davon, «Menschen abzuschlachten»

Es ist gemäss Anklage aber auch denkbar, dass sie relativ spontan in die Kampfhandlungen einstieg, als ihr Vater und ihr Ehemann aufeinander losgingen. Diese Version würde zu ihren Mord-Phantasien passen. Sie träumte seit Jahren davon, «Menschen abzuschlachten».

Der Staatsanwalt hofft deshalb sehr, dass das Kantonsgericht «kein fatales Fehlurteil» fällt und die Frau freilässt. Gemäss einem Gutachten leidet sie an einer nicht therapierbaren Persönlichkeitsstörung. Sie wird als manipulativ beschrieben, als kaltblütig, emotionslos und gleichzeitig sehr einnehmend.

Ihre eigene Mutter, die von jahrelangem Alkohol- und Drogenkonsum gezeichnet ist, bezeichnete die Beschuldigte als «notorische Lügnerin». Sie fordert von ihrer Tochter 100'000 Franken Genugtuung, wegen des Verlustes ihres 56-jährigen Ehemanns und weil sie das Blutbad miterleben musste.

Tat nach Flitterwochen

Die Tat geschah, als die Beschuldigte mit ihrem Ehemann von den Flitterwochen in Paris zurückkam. Vater und Ehemann gingen in der Wohnung im Schaffhauser Ortsteil Hemmental sofort aufeinander los. Am Schluss lag nicht nur der Vater erstochen am Boden, auch der Schwiegersohn überlebte den Abend nicht.

Die Staatsanwaltschaft kam aber zum Schluss, dass es der Vater war, der diesem – kurz vor seinem eigenen Ableben – die tödlichen Messerstiche zugefügt hatte. (whr/sda)

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