Keine Deutschkenntnisse – keine Niederlassungsbewilligung: Diese Regel soll im Kanton Zug aufgeweicht werden. Die Regierung will für gute Steuerzahler eine Ausnahme machen und sie von der Pflicht, Deutsch zu lernen, befreien. Die umstrittene Vorlage wird heute Donnerstag im Zuger Kantonsrat diskutiert.
Vom Deutschkurs befreit würden beispielsweise reiche Expats aus Südafrika, russische Investoren oder allgemein Ausländer von ausserhalb der EU. Für Ausländer aus EU- und EFTA-Staaten gilt die Pflicht zum Deutschlernen ohnehin nicht.
Ausschlaggebendes Kriterium, um dem Deutschkurs fernbleiben zu können, ist Reichtum: Geht es nach dem Regierungsrat, soll die Ausnahme für jene gelten, die ein Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken vorweisen – und entsprechend gute Steuerzahler sind.
Die Debatte im Kantonsrat dürfte hitzig werden. Für die Alternative – die Grünen (ALG) sind die Pläne nämlich «inakzeptabel». Der Grundsatz «Gleiche Rechte und Pflichten für alle» werde für superreiche Ausländer ausgehebelt. Sollte die Vorlage durchkommen, will die ALG das Referendum gegen die «Zuger Apartheid» ergreifen.
Für die SVP wiederum ist die Vorlage ein Dilemma: Einerseits will sie, dass vermögende Ausländer im Kanton Zug bleiben – und Steuern zahlen. Andererseits betont sie in anderem Zusammenhang stets, dass Ausländer nur integriert werden könnten, wenn sie Deutsch lernen. (wst/sda)