440 Schweizer Gemeinden haben offiziell einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent und dürfen somit keine Zweitwohnungen bewilligen. Dies sind 40 Gemeinden weniger als noch vor einem Jahr. Der Bund hat die Liste aktualisiert.
Welche Gemeinden gemäss der Zweitwohnungsinitiative noch zu viele Ferienwohnungen haben, sehen Sie auf der Karte:
Ausnahmen sind möglich, wenn die Gemeinden die Baubewilligung an eine Bedingung knüpfen, die sicherstellt, dass mit dem Bau von Zweitwohnungen so genannte warme Betten entstehen.
Und so hat sich der Bestand der Zweitwohnungen verändert:
wurden seit der letzten Anpassung durch den Bund von der Liste gestrichen.
haben den Nachweis erbracht, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Dienstag mitteilte.
wurden von der Liste gestrichen, weil sie mit einer anderen Gemeinde fusioniert haben.
sind neu auf der Liste, weil sich bestätigt hat, dass ihr Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent liegt. Es handelt sich um die Gemeinden
Zu Beginn galt die Beschränkung für
Ein Grossteil der betroffenen Gemeinden befinden sich in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt.
Die Liste ist eine Folge der Zweitwohnungsinitiative. Volk und Stände hatten dieser im März 2012 zugestimmt und damit beschlossen, dass Gemeinden mit einem Zweitwohnungsbestand über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen bewilligen dürfen.
Die Verordnung dazu ist seit Anfang 2013 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung. Das Gesetz ist in der parlamentarischen Beratung, der Ständerat hat in der Herbstsession als Erstrat darüber befunden. Er ist den Berg- und Tourismusregionen bei den Ausnahmen weit entgegen gekommen. (egg/sda)