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In diesen 440 Gemeinden stehen noch immer zu viele Zweitwohnungen

«Rote Liste» des Bundes

In diesen 440 Gemeinden stehen noch immer zu viele Zweitwohnungen

Der Bund hat eine neue Liste mit Gemeinden publiziert, die den Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent überschreiten. Sie dürfen keine Zweitwohnungen mehr bauen.
11.11.2014, 18:1811.11.2020, 08:42
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440 Schweizer Gemeinden haben offiziell einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent und dürfen somit keine Zweitwohnungen bewilligen. Dies sind 40 Gemeinden weniger als noch vor einem Jahr. Der Bund hat die Liste aktualisiert.

Welche Gemeinden gemäss der Zweitwohnungsinitiative noch zu viele Ferienwohnungen haben, sehen Sie auf der Karte:

Ausnahmen sind möglich, wenn die Gemeinden die Baubewilligung an eine Bedingung knüpfen, die sicherstellt, dass mit dem Bau von Zweitwohnungen so genannte warme Betten entstehen.

Und so hat sich der Bestand der Zweitwohnungen verändert:

46 Gemeinden

wurden seit der letzten Anpassung durch den Bund von der Liste gestrichen.

26 Gemeinden

haben den Nachweis erbracht, dass ihr Zweitwohnungsanteil unter 20 Prozent liegt, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Dienstag mitteilte.

20 Gemeinden

wurden von der Liste gestrichen, weil sie mit einer anderen Gemeinde fusioniert haben.

6 Gemeinden

sind neu auf der Liste, weil sich bestätigt hat, dass ihr Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent liegt. Es handelt sich um die Gemeinden

  • Sauge (BE)
  • Val-de-Charmey (FR)
  • Ilanz/Glion (GR)
  • Bettmeralp (VS)
  • Magliaso (TI)
  • Haut-Vully (FR)

Zu Beginn galt die Beschränkung für

570 Gemeinden.

Betroffen sind das Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt

Ein Grossteil der betroffenen Gemeinden befinden sich in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt.

Mehr zum Thema

Die Liste ist eine Folge der Zweitwohnungsinitiative. Volk und Stände hatten dieser im März 2012 zugestimmt und damit beschlossen, dass Gemeinden mit einem Zweitwohnungsbestand über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen bewilligen dürfen.

Die Verordnung dazu ist seit Anfang 2013 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung. Das Gesetz ist in der parlamentarischen Beratung, der Ständerat hat in der Herbstsession als Erstrat darüber befunden. Er ist den Berg- und Tourismusregionen bei den Ausnahmen weit entgegen gekommen. (egg/sda)

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