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Sollen Kita-Angestellte der KESB Verdachtsfälle melden müssen?

Sollen Kita-Angestellte der KESB Verdachtsfälle melden müssen? Ja, sagt der Nationalrat

28.11.2017, 05:0828.11.2017, 13:13
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Kita-Mitarbeiterinnen sollen künftig verpflichtet sein, bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls die Behörden zu informieren. Allerdings nur dann, wenn konkrete Hinweise vorliegen.

Der Nationalrat hat am Dienstag einer Ausweitung der Meldepflicht zugestimmt, diese aber abgeschwächt. Mit dem Ja hat er seine Meinung geändert: Letztes Jahr hatte er es abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Damals stimmten die SVP und die FDP geschlossen dagegen.

Nun haben sich die Befürworter mit 102 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen durchgesetzt. Für Eintreten stimmten die FDP-Vertreter Jacques Bourgeois (FR), Christoph Eymann (BS), Doris Fiala (ZH), Kurt Fluri (SO), Isabelle Moret (VD) und Laurent Wehrli (VD). Christa Markwalder (BE) und Regine Sauter (ZH) enthielten sich der Stimme.

Kita raum ohne kinder
Kita-Mitarbeiter wären in der Pflicht, Missbrauchsfälle zu melden.Bild: shutterstock.com

Kleinkinder schützen

Heute müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit - beispielsweise Lehrer und Sozialarbeiter - den Behörden mitteilen, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Andere Personen können Meldung erstatten, müssen das aber nicht tun.

Weil Kleinkinder selten mit Amtspersonen in Kontakt kommen, soll der Kreis der Meldepflichtigen nun erweitert werden. So sollen auch Kita-Mitarbeitende verpflichtet sein, Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu erstatten. Die Pflicht würde generell für alle Fachpersonen gelten, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben, also auch Sporttrainer oder Musiklehrer.

Sollen Kita-Angestellte und andere Fachpersonen der KESB Verdachtsfälle von Kindsmissbrauch melden müssen?

Genauer hinschauen

Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte im Parlament an die grosse Zahl von Misshandlungen. 2014 hätten die Kinderkliniken 1400 Fälle gemeldet. Fast die Hälfte der betroffenen Kinder sei unter sechs Jahre alt gewesen, ein Viertel unter zwei Jahre.

Das Parlament habe in den letzten Jahren bei den Tätern angesetzt, stellte Sommaruga fest. Das sei wichtig. Um Straftaten zu verhindern, müsse aber sichergestellt werden, dass jemand hinschaue. Nicht jede Meldung an die KESB führe zu einem Eingreifen.

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Die Meldepflicht würde auch Sportlehrer betreffen.Bild: shutterstock.com

Kindeswohl definieren

Die Rechtskommission des Nationalrates ist nun damit einverstanden, die Meldepflicht auszuweiten. Sie will aber den Begriff des Kindeswohls konkretisieren: Die Meldepflicht soll dann gelten, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet erscheint.

Weiter soll die meldepflichtige Person nach dem Willen der Kommission anstelle der KESB auch die vorgesetzte Person informieren können. Anders als der Ständerat möchte die Nationalratskommission ferner den Kantonen die Möglichkeit offen lassen, weitergehende Meldepflichten gegenüber der KESB vorzusehen.

Berufsgeheimnis geht vor

Zu reden geben auch die Regeln für Ärztinnen, Psychologen und Anwälte. Heute dürfen diese nur Meldung erstatten, wenn eine strafbare Handlung vorliegt. Künftig sollen sie vorher einschreiten können. Untersteht eine Person dem Berufsgeheimnis, soll sie nach dem Vorschlag des Bundesrates nicht verpflichtet, aber berechtigt sein, sich an die Kindesschutzbehörde zu wenden.

Personen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, sollen der KESB auch bei der Abklärung des Sachverhalts helfen, wenn die vorgesetzte Behörde oder die Aufsichtsbehörde sie auf Gesuch der KESB vom Berufsgeheimnis entbunden hat. Nach dem Willen des Ständerates und der Nationalratskommission soll das allerdings für Anwälte nicht gelten: Für sie soll das Berufsgeheimnis vorgehen. (sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Haiderfroh
28.11.2017 09:45registriert November 2017
Diese Meldepflicht ist dem gesellschaftlichen Frieden abträglich.
Die Meldepflicht führt dazu, dass Kita-Angestellte bei jedem noch so kleinen Anzeichen, z. B. einem blauen Flecken, sofort die KESB informieren, damit ihnen niemals der Vorwurf gemacht werden kann, ihre Meldepflicht verletzt zu haben.
Die Meldepflicht, ist direkt die Anweisung wie ein Blockwart alles und jeden an die Behörden zu denunzieren. Unter dem Strich würde dies den Kindern mehr schaden als nützen, wegen mehrheitlichen "Fehlalarmen" und Interventionsexzessen.
Also ich will nicht in einem Denunziantenstaat leben müssen.
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