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So will der Bundesrat den Ausstoss von Treibhausgasen senken

So will der Bundesrat den Ausstoss von Treibhausgasen senken 

01.12.2017, 14:4301.12.2017, 15:03
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Die Schweiz hat sich mit dem Klimaabkommen von Paris verpflichtet, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 zu halbieren, gemessen am Stand von 1990. Nun hat der Bundesrat dargelegt, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erreichen will.

Am Freitag hat der Bundesrat das totalrevidierte CO2-Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Umstritten ist vor allem, um wie viel die Treibhausgasemissionen durch Massnahmen im Inland gesenkt werden sollen.

Der Bundesrat ist nach der Vernehmlassung bei seinem Vorschlag geblieben: Die Emissionen in der Schweiz sollen bis 2030 um mindestens 30 Prozent sinken. Maximal 20 Prozent der Reduktion dürfen mit Massnahmen im Ausland erbracht werden. Um das Ziel zu erreichen, setzt der Bundesrat vor allem auf bisherige Instrumente.

Mehr erneuerbare Treibstoffe

Im Verkehr, der am meisten CO2-Emissionen verursacht, sollen die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Gleichzeitig sollen die Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge schrittweise verschärft werden, im Einklang mit denjenigen in der EU.

Der Anteil der Emissionen aus Treibstoffen, der von den Importeuren kompensiert werden muss, kann bis auf 90 Prozent erhöht werden, wobei mindestens 15 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr in der Schweiz zu kompensieren sind.

Teureres Heizöl

Steigen soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Ab nächstem Jahr beträgt diese 96 Franken pro Tonne CO2. Der Bundesrat will den maximalen Abgabesatz von heute 120 Franken auf 210 Franken erhöhen. In der Vernehmlassung hatte er 240 Franken vorgeschlagen.

Das Programm für Gebäudesanierungen läuft 2025 aus. Sinken die CO2-Emissionen aus diesem Bereich nicht um mindestens 50 Prozent bis 2026 und 2027, will der Bundesrat ab 2029 landesweit einheitliche Grenzwerte für Gebäude einführen.

Kein Verbot fossiler Heizungen

In der Vernehmlassung hatte er ein mögliches Verbot fossiler Heizungen vorgeschlagen: Für den Fall, dass die Emissionen nicht genügend zurückgehen, wollte er fossile Heizungen bei Neubauten und beim Ersatz von Heizungen in bestehenden Bauten ab 2029 verbieten können.

Weil das in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt wurde, hat der Bundesrat nun darauf verzichtet. Die neue Lösung mit den Grenzwerten überlasse den Entscheid den Eigentümern, schreibt er in der Botschaft ans Parlament. Bei genügend guter Sanierung der Gebäudehülle oder dem Einsatz von erneuerbaren Energien sowie der Nutzung von Abwärme seien fossile Heizungen weiterhin möglich.

Emissionshandel verknüpfen

Festgehalten hat der Bundesrat daran, dass auch die Landwirtschaft in die Klimapolitik einbezogen werden soll. Die Massnahmen will er in der Landwirtschaftsgesetzgebung festlegen.

Bei den Massnahmen in der Industrie verweist der Bundesrat auf die geplante Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU. Neu werden neben grossen, emissionsintensiven Unternehmen auch der Flugverkehr und die fossil-thermischen Kraftwerke in das Emissionshandelssystem einbezogen.

Verknüpfung bis 2020

Die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme hat der Bundesrat ebenfalls am Freitag verabschiedet. Das Abkommen wurde am 23. November anlässlich des Besuches von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unterzeichnet.

Durch die Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU erhielten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt und kämen in den Genuss derselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum, schreibt das Umweltdepartement (UVEK). Der Bundesrat strebt eine Verknüpfung der Systeme vor 2020 an. (sda)

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