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Die Schweiz will das Abkommen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) auf Kroatien ausweiten. Staatssekretär Mario Gattiker unterzeichnete das entsprechende Protokoll in Brüssel, ganz diskret in einem Hinterzimmer. Schliesslich begeht die Landesregierung mit der Unterschrift einen Verfassungsbruch. Die Kroaten immerhin sind sichtlich erfreut.
Nach dem Ja zur Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar 2014 durfte der Bundesrat eigentlich keine neuen völkerrechtlichen Verträge in diesem Bereich mehr unterzeichnen. Er legte deshalb das ausgehandelte Kroatien-Protokoll auf Eis. Nun aber eilt es, denn ohne Ausweitung auf das neue EU-Mitgliedsland wird die Schweiz Ende Jahr aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 rausgeworfen.
Deshalb soll das Protokoll nun entgegen dem Verfassungsauftrag im Eiltempo durchs Parlament gepeitscht werden, damit eine allfällige Volksabstimmung vor Jahresende stattfinden kann. Aber wird es überhaupt ein Referendum geben? Die SVP winkt ab, Parteichef Toni Brunner bezeichnet die Kroatien-Frage als «Nebenkriegsschauplatz». Der alte und neue Chefstratege Christoph Blocher kündigt an, in dieser Sache einen Leserbrief schreiben zu wollen.
Es gebe «einen politischen Willen für eine einvernehmliche Lösung mit der EU», verteidigte Justizministerin Simonetta Sommaruga die Unterzeichnung des Protokolls vor den Medien. Das Wort «einvernehmlich» fiel an der Medienkonferenz gefühlte 187 Mal. Man kann es Sommaruga nicht verdenken, dass sie das Problem endlich vom Tisch haben will. Und sei es nur, dass sie den Annäherungsversuchen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker entkommen kann.
Nur ist das Einvernehmen mit Brüssel derzeit gestört. Die EU wird der Schweiz bis zur «Brexit»-Abstimmung in Grossbritannien am 23. Juni keinen Millimeter entgegen kommen. Solange unklar ist, ob sich die Teetrinker auf ihrer verregneten Insel vom Kontinent abkoppeln, wird es für die Schweiz keine Lösung bei der Zuwanderung geben.
Der Bundesrat hat deshalb seinen «Plan B» aus dem Hut gezaubert, die einseitige Schutzklausel. Sommaruga und Bundespräsident Johann Schneider-Ammann (auch genannt Leider-en-Panne) sprachen ausdrücklich von einem «Zwischenschritt». Er dürfte auf den Irrweg führen, denn Brüssel wird keine einseitige «Lösung» akzeptieren. Das weiss auch Schneider-Ammann.
Die EU dürfte die Schweizer dennoch vorerst gewähren lassen. Denn neben dem verworrenen Zuwanderungs-Knäuel gibt es weitere ungelöste Probleme, allen voran das von der EU geforderte Rahmenabkommen mit dem Streitpunkt «fremde Richter». Wer da noch den Durchblick hat, soll sich bitte melden.
Die einseitige Schutzklausel ist für den Bundesrat nur ein Mittel, um das Gesicht zu wahren und so zu tun, als wolle er die dreijährige Frist zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels einhalten. Insgeheim aber dürfte unsere Regierung darauf hoffen, dass sie im Parlament einen raschen Tod stirbt, am besten schon in der vorberatenden Kommission. Nicht wahr, Frau Leuthard?
Eine Lösung des Dilemmas, das sich das Schweizer Stimmvolk vor zwei Jahren eingebrockt hat, bleibt eine «Quadratur des Kreises», so Schneider-Ammann. Sommaruga gab offen zu, sie wisse nicht, «ob wir etwas in der Hand haben werden». Wir aber wissen ganz genau, wie der Bundesrat die Masseneinwanderungs-Initiative umsetzen will: