«Politik ist die Kunst des Möglichen», lautet ein Zitat, das dem ehemaligen deutschen Reichskanzler Otto von Bismarck zugeschrieben wird. Es bezieht sich auf die Herausforderung, im politischen Prozess eine Lösung für das scheinbar Unmögliche zu finden. Genau dies war die Ausgangslage für das Parlament zu Bern bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.
National- und Ständerat mussten eine Lösung finden, die dem neuen Verfassungsartikel 121a entspricht und gleichzeitig das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit nicht verletzt. Es ist die Quadratur des Kreises. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, die vorliegende «Lösung» aber unterbietet sogar die von Anfang an geringen Erwartungen.
«Noch nie in der Geschichte der direkten Demokratie wurde ein Volksbegehren so weit vom Verfassungstext umgesetzt», sagte der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder am letzten Donnerstag in seiner gewohnt emotionalen Art. Bei aller Skepsis gegenüber derartigen Verabsolutierungen muss man zugeben, dass Minder nicht ganz unrecht hat.
Die Differenzbereinigung im Nationalrat am Montag war nicht nur vom Ablauf her ein trübes Schauspiel. Der Beschluss, der in den Medien als Übernahme des ständerätlichen «Modells Müller» verkauft wurde, fällt sogar hinter den im September verabschiedeten «Inländervorrang light» zurück. Nur in Bereichen mit «erheblicher Arbeitslosigkeit» soll es eine Meldepflicht für offene Stellen geben. Die Interviewpflicht für Arbeitgeber wurde bis zur Unkenntlichkeit verwässert.
Der Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Jauslin sagte in der Debatte, was mit «erheblich» gemeint ist: Eine Arbeitslosigkeit von 10 bis 15 Prozent. Das sind Werte wie in Frankreich oder Italien. In der Schweiz werden sie nur in vereinzelten Branchen und Regionen erreicht, insbesondere im Bau- und Gastgewerbe. «Wenn man eine so hohe Quote nimmt, wird man feststellen, dass nur sehr wenige betroffen sein werden», sagte Jauslin gleich selbst.
Mit anderen Worten: Der grösste Teil der Wirtschaft wird durch die MEI-«Umsetzung» überhaupt nicht tangiert. Von einer substanziellen Einschränkung der Zuwanderung kann erst recht keine Rede sein. Dafür dürfen sich die Wirtschaftsverbände und die EU freuen. Der Ständerat hat am Mittwoch ein paar Retuschen angebracht, so dass der Nationalrat ein weiteres Mal darüber beraten muss. Im Grossen und Ganzen aber wird sich kaum noch etwas ändern.
Damit kann die von der SVP gesetzte dreijährige Umsetzungsfrist eingehalten und das Gesetz am 16. Dezember in der Schlussabstimmung durchgewinkt werden. Zurück bleibt ein mehr als ungutes Gefühl. Selbst Bundesrätin Simonetta Sommaruga stellte fest, dass das Parlament sich vom Verfassungstext «ein Stück weit» entfernt hat. Der Ausdruck dafür lautet Euphemismus.
Man könnte sich mit einer solchen Fast-Null-Lösung vielleicht abfinden, wenn sich die Parteien wenigstens konsequent verhalten hätten. Das Gegenteil war der Fall, sie veranstalteten ein wahres Festival der Scheinheiligkeit, unter dem Motto «Hauptsache so tun als ob».
Die FDP zieht im Ständerat eisern das von Philipp Müller vorgeschlagene Modell mit einer Begründungspflicht für Absagen an Stellensuchende durch. Nur vier Tage später lässt sie es im Nationalrat fallen, ohne mit der Wimper zu zucken, und macht sich für die nun vorliegende Variante stark. Eine derart atemberaubende Pirouette hat man in der Politik selten erlebt.
Hauptsache so tun als ob.
Die CVP klammert sich an ihr Konzept, das einen Konflikt mit der EU riskiert, und behauptet gleichzeitig, der Erhalt der Bilateralen habe «oberste Priorität». Den Beschluss des Nationalrats geisselt sie als «wirkungslos» und «wirtschaftsfeindlich», obwohl der Arbeitgeberverband damit leben kann. Profilneurose statt lösungsorientierte Politik – ist das die «neue» CVP?
Hauptsache so tun als ob.
Die SVP beharrt auf einer konsequenten Umsetzung ihrer Initiative. Die Debatten im Nationalrat verwandelte sie mit einem unwürdigen Frageritual in eine Schmierenkomödie. Wie es weitergehen soll, weiss sie anscheinend selber nicht. Das Referendum gegen den Beschluss des Parlaments ergreifen? Eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit lancieren?
Hauptsache so tun als ob.
SP und Grüne sind in einer vergleichsweise komfortablen Lage, sie können ihre Rolle als Mehrheitsbeschaffer spielen, wie immer wenn es um die bilateralen Verträge geht. Am Montag hielt die SP vorerst am Beschluss des Ständerats fest, unterstützte am Ende aber brav das Konzept der FDP, weil sie weder einen Konflikt mit EU noch den Rauswurf aus Horizon 2020 riskieren will.
Hauptsache so tun als ob.
Der Bundesrat schlug im März dieses Jahres vor, die Zuwanderungsinitiative mit einer einseitigen Schutzklausel umzusetzen. Nun verteidigt Simonetta Sommaruga sie nicht einmal mehr pro forma. Sie plädiert einzig für eine mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatible Lösung, die die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ermöglicht. Ausserdem propagiert sie den Gegenvorschlag zur RASA-Initiative, um den «Verfassungsbruch» nachträglich auszubügeln.
Hauptsache so tun als ob.
Man muss einräumen, dass die Aufgabe für das Parlament alles andere als einfach war. «Wir sind seit zweieinhalb Jahren damit beschäftigt, den Scherbenhaufen des Februar 2014 aufzuräumen», stellte der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch fest. Hinzu kommt, dass der Bundesrat sich vielleicht zu lange an die Hoffnung klammerte, mit der EU eine Übereinkunft zu finden. Spätestens nach dem Brexit-Entscheid war es damit vorbei. Sommaruga bezeichnete ihn als «Dolchstoss».
Allerdings war ein substanzielles Entgegenkommen der EU bei der Personenfreizügigkeit nie realistisch. Ironie der Geschichte: Die vermeintlichen Hardliner in der EU-Kommission zeigten sich zuletzt kompromissbereit, sie waren anscheinend gewillt, das leidige Dossier zu den Akten zu legen. Es sind die Mitgliedsländer, darunter unsere «Freunde» in der Nachbarschaft, die eine harte Linie fahren.
Eine Konfrontation mit den Europäern und damit eine Gefährdung der bilateralen Verträge aber wollte ausser der SVP niemand riskieren. Deshalb die faktische Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Obwohl die Schweizer Bevölkerung laut dem aktuellen CS-Sorgenbarometer die Bilateralen zu über 80 Prozent unterstützt, besteht die Gefahr, dass sich dies irgendwann rächen wird. Denn die nächste Europa-Abstimmung kommt bestimmt, in welcher Form auch immer.
Dann kann man nicht mehr so tun als ob.
Statt "wortgetreue MEI-Umsetzung" (Zitat Sommaruga u.a.), gabs Inländervorrang, Inländervorrang light, Arbeitslosenvorrang und jetzt ist das ganze zu einem Arbeitgebervorrang(!?) mutiert.
Und wie Blunschi bereits bemerkte, das wird sich rächen: USRI III geht bachab, eine Abstimmung über PFZ wird kommen. Weitere wirtschaftsfreundliche Vorlagen werden vom Volk abgelehnt.
Zum Beispiel so :
Sind Sie für die Einführung von Kontingenten, selbst wenn dadurch, falls nötig, die Personenfreizügigkeit oder sogar die Bilateralen gekündigt werden müssten ?
Wenn in Zukunft bei Initiativen ein Interessenkonflikt zu bestehenden Verfassungsartikeln besteht, auch gleich in den Initiativtext einfliessen lassen und wir hätten nicht so ein Riesenpuff.
Schuld ist die SVP,die eigentlich gar keine Kontingente will ! Sie will nur ihre Wähler bei Laune halten.
Und die SVP hat natürlich auch nicht die Cojones, zu ihrer Initiative zu stehen, sondern motzt lieber im Nachhinein ein bisschen rum, ohne zu einer Lösung beizutragen. Beschämend.