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Filmförderung, Musikkurse und Beutekunst: Bund fördert Kultur mit 1,13 Milliarden über 4 Jahre

Filmförderung, Musikkurse und Beutekunst: Bund fördert Kultur mit 1,13 Milliarden über 4 Jahre

25.01.2016, 11:4425.01.2016, 13:36
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Im Rahmen der neuen Kulturbotschaft können Museen künftig mit Finanzhilfen des Bundes die Herkunft von Raubkunst abklären. Neuerungen gibt es auch in der Film- und Verlagsförderung und der musikalischen Bildung.

Das Kunstmuseum Bern könnte Gelder bekommen, um die Sammlung Cornelius Gurlitt unter die Lupe zu nehmen.
Das Kunstmuseum Bern könnte Gelder bekommen, um die Sammlung Cornelius Gurlitt unter die Lupe zu nehmen.
Bild: KEYSTONE

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat am Montag dargelegt, wie es die Kulturbotschaft 2016-2020 konkret umsetzen will. Das Parlament hatte diese letzten Sommer genehmigt. In den nächsten vier Jahren ist die Provenienzforschung Themenschwerpunkt für die Projektbeiträge. Dies geschieht im Einklang mit dem Kulturförderungsgesetz, mit welchem der Bund Projekte zur Bewahrung des kulturellen Erbes von Museen und Sammlungen unterstützen kann.

Der Bund leiste so einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Herkunft von Kunstwerken in den Schweizer Museen und Sammlungen, schreibt das BAK. Gesuche für Projektbeiträge können bis Ende April eingereicht werden. Die Beiträge betragen maximal 50 Prozent der gesamten Projektkosten, mit einem Höchstbeitrag von 100'000 Franken und einem Minimalbeitrag von 20'000 Franken pro Projekt.

2 Millionen Franken für Herkunftsforschung

Insgesamt sind für die Provenienzforschung in den Jahren 2016 bis 2020 zwei Millionen Franken vorgesehen. Zu den Kriterien für die Vergabe gehören die Bedeutung und das Ansehen der Institution, die Bedeutung der Kulturgüter und die Dringlichkeit der Massnahmen, wie das BAK festhält.

Von Bundesgeldern profitieren könnte das Kunstmuseum Bern, das die umstrittene Sammlung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt geerbt hat. Rund 500 der mehr als 1500 Werke stehen unter Raubkunstverdacht aus der Zeit des Nationalsozialismus. Viele Werke bleiben deshalb einstweilen in Deutschland. Bern beteiligt sich mit einer eigenen Expertengruppe an der Provenienzforschung.

Filmproduktionen in die Schweiz holen

Weiter führt das Bundesamt für Kultur das Programm «Filmstandortförderung» ein. Damit sollen die Dreharbeiten von Schweizer Filmen und Koproduktionen im Inland gefördert werden. Ziel sei es, Produktionen aus dem Ausland in die Schweiz zu holen, schreibt das BAK.

Reine Dreharbeiten in der Schweiz ohne Einbezug eines Schweizer Produzenten werden nicht unterstützt. Zudem werden nur Filme ab einem gewissen Produktionsbudget gefördert. Das Förderkonzept tritt am 1. Juli in Kraft.

Made in Switzerland: Heidi (Anuk Steffen) und Geissenpeter (Quirin Agrippi) mit einer Geiss auf der Alp.
Made in Switzerland: Heidi (Anuk Steffen) und Geissenpeter (Quirin Agrippi) mit einer Geiss auf der Alp.
Bild: ZODIAC PICTURES
Musikveranstaltungen für Jugendliche sollen gefördert werden.
Musikveranstaltungen für Jugendliche sollen gefördert werden.
Bild: KEYSTONE

Musiklager und Musikkurse für Kinder

Bereits am 1. Januar in Kraft getreten sind Förderkonzepte zur Kulturellen Teilhabe, zum Programm «Jugend+Musik» sowie zur Verlagsförderung. Das Programm «Jugend+Musik» unterstützt Musiklager und Musikkurse für Kinder und Jugendliche sowie die Aus- und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern.

Verlage können neu für ihre kulturelle Tätigkeit und Ausstrahlung gefördert werden. Für grössere Verlage sind Strukturbeiträge vorgesehen, während für kleinere Verlage Förderprämien ausgeschrieben werden.

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Insgesamt hatte das Parlament mit der Kulturbotschaft 2016-2020 Fördermittel von 1,13 Milliarden Franken gutgeheissen. Die Massnahmen zur Umsetzung seien in engem Dialog mit den Kulturakteuren ausgestaltet worden, schreibt das BAK.

(sda)

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