Drohnen: Wer sie fliegt, liebt sie. Wer sie über dem eigenen Garten kreisen und vielleicht sogar filmen sieht, dürfte weniger glücklich sein. Manch einer würde die summenden Quadrocopter am liebsten vom Himmel holen.
Drohnenjäger bekommen jetzt Unterstützung vom Anwalt Jascha Schneider-Marfels. In einer Facharbeit kommt er zum Schluss: Der Abschuss ist erlaubt, wenn das Objekt tief über dem eigenen Garten kreist. Der Basler begründet gegenüber dem Regionalsender Tele M1: «Dann befinde ich mich einer Notwehrlage. Das ist ein Angriff auf meine Persönlichkeit.» Darum dürfe man sich wehren: Mit Gartenschlauch, Netz oder Abschussvorrichtungen.
Mit dieser Meinung stösst er bei der Kantonspolizei Solothurn auf Unverständnis: Man dürfe nicht einfach zum Gewehr greifen, sagt Mediensprecher Bruno Gribi. Schiessen im eigenen Garten sei illegal und eine grosse Gefahr. «Eine unkontrolliert abstürzende Drohne ist sehr gefährlich», sagt Gribi. Auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) rät dringend von einem Abschuss durch Private ab. «Eine Drohne ist auch ein Luftfahrzeug. Wo fängt man an, zu unterscheiden?» fragt Urs Holderegger vom Bazl. Diese Fragen müsse man sehr genau anschauen.
Schneider-Marfels ist sich der Gefahr bewusst. Er hält an seiner Meinung fest, sagt aber: «Ganz wichtig ist, dass keine anderen Menschen bei der Abwehr gefährdet werden.» Dem Anwalt ist kein Fall eines Drohnenabschusses bekannt, der vor Gericht landete. Wie ein Richter entscheiden würde, ist deshalb schwierig einzuschätzen.
Der Solothurner Drohnenpilot Ueli Liggenstorfer versteht Menschen, die sich von Drohnen belästigt fühlen. Es gebe viele schwarze Schafe, die einfach darauf los flögen – ohne Ahnung von den Gesetzen. «Sie studieren einfach nichts, das nervt mich», sagt Liggenstorfer. So würden alle Drohnenpiloten in einen Topf geworfen. Auch jene, die sich an die Regeln hielten. (mwa/aargauerzeitung.ch)