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Luzern

Suizid: Luzerner Polizeichefs dürfen vorläufig keine heiklen Einsätze mehr leiten

Die Luzerner Polizei riegelt ein Wohngebiet in Malters ab, am Mittwoch, 9. Maerz 2016. Eine 65-jaehrige Frau hat sich seit Dienstag in einem Haus in Malters verschanzt. Die Polizei hat das Haus umstel ...
Während dieses Polizeieinsatzes in Malters im März erschoss sich die im Haus verschanzte Frau.Bild: KEYSTONE

Suizid: Luzerner Polizeichefs dürfen vorläufig keine heiklen Einsätze mehr leiten

22.09.2016, 09:4322.09.2016, 10:41
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Der Luzerner Polizeikommandant und der Kripochef dürfen vorläufig keine heiklen Einsätze mehr leiten. Regierungsrat Paul Winiker hat am Mittwoch über diese vorsorgliche Massnahme informiert. Von einer Suspendierung der Beiden sieht der Luzerner Polizeidirektor jedoch ab.

Die Einschränkung der Fronteinsätze ist eine Konsequenz eines Polizeieinsatzes im luzernischen Malters vom März. Während diesem hatte eine Frau Suizid begangen.

Warnung des Psychologen ignoriert

Laut Medienberichten soll der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann eine Warnung eines beim Einsatz ebenfalls vor Ort präsenten Polizeipsychologen ignoriert haben, das Gebäude zu stürmen.

Der Psychologe soll dem Kommandanten und seinem Kripochef Daniel Bussmann von einem Zugriff abgeraten haben, weil sich die Frau aufgrund von Reizüberflutung und Intervention das Leben nehmen könne. Der «Rundschau» von Schweizer Fernsehen SRF liegen die Aussagen des Polizeipsychologen aus dem laufenden Verfahren vor.

Externer Gutachter

Wie Regierungsrat Paul Winiker (SVP) mitteilte, hätten die beiden Betroffenen diese Massnahme bereits nach der Intervention im April vereinbart. Sie werde auch vom externen Gutachter Hanspeter Uster gestützt. Ende August hatte Winiker den Zuger Juristen und alt Regierungsrat um eine Einschätzung gebeten, ob im Fall Malters vorsorgliche Personalmassnahmen zu treffen seien.

Die beiden Angeschuldigten hätten die Verfügung der vorsorglichen Massnahmen akzeptiert, heisst es weiter. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum Abschluss des eingeleiteten Strafverfahrens. (whr/sda)

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