Die für Medien zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) lehnt eine finanzielle Unterstützung der Nachrichtenagentur SDA ab.
Die Kommission beriet die Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Diese liegt zwar in der Kompetenz des Bundesrates, die KVF hat sich aber konsultieren lassen. Sie hat sich dagegen ausgesprochen, mit der Verordnungsänderung rechtliche Grundlagen zur finanziellen Unterstützung der Nachrichtenagentur SDA zu schaffen. Das entschied sie mit 12 zu 11 Stimmen.
Der Bundesrat möchte die SDA mit Gebührengeldern unterstützen und so deren Beitrag für die Qualität der lokal-regionalen Berichterstattung sichern. Medienministerin Doris Leuthard hatte einen jährlichen Betrag von zwei Millionen Franken in Aussicht gestellt.
Zur finanziellen Unterstützung der SDA hatten sich die SVP und die FDP im Vorfeld ablehnend geäussert. Aus Sicht der linken Parteien und der Gewerkschaften müsste in jedem Fall sichergestellt werden, dass die Gelder in journalistische Leistungen fliessen und nicht in die Taschen der Aktionäre.
In einem weiteren umstrittenen Punkt der RTVV empfiehlt die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen dem Bundesrat, auf die Grundlagen für eine zielgruppenspezifische Werbung zu verzichten.Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, ist die Kommission der Meinung, dass zielgruppenspezifische Werbung nicht zum Service public gehört. Die SRG würde damit gegenüber privaten Anbietern ungerechtfertigt gestärkt, argumentiert sie.
Die zielgruppenspezifische Werbung soll dazu dienen, sinkende Werbeeinnahmen zu kompensieren. Der Bundesrat sieht indes Einschränkungen vor. So dürften die Zielgruppen bei der SRG nicht ausschliesslich geografisch definiert sein.
Zudem dürfte diese Art der Werbung maximal vier der zwölf Minuten Werbung pro Sendestunde betragen. Auch sollen Fernmeldeanbieter nicht verpflichtet werden, diese Werbeform zu verbreiten.
Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, ist die Kommission der Meinung, dass zielgruppenspezifische Werbung nicht zum Service public gehört. Die SRG würde damit gegenüber privaten Anbietern ungerechtfertigt gestärkt, argumentiert sie. Bereits in der Vernehmlassung war der Vorschlag auf Kritik gestossen. (cbe/sda)