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Wegen drohender Kinds-Rückführung: Aargauer Grossmutter flieht mit Enkelin vor Behörden – Interpol fahndet

Im Skype-Gespräch mit der flüchtigen Grossmutter: Für die SRF-Rundschau berichtet die Frau aus dem Aargau über ihre Beweggründe. Der Beitrag wird heute Abend ausgestrahlt.
Im Skype-Gespräch mit der flüchtigen Grossmutter: Für die SRF-Rundschau berichtet die Frau aus dem Aargau über ihre Beweggründe. Der Beitrag wird heute Abend ausgestrahlt.Bild: srf-rundschau

Wegen drohender Kinds-Rückführung: Aargauer Grossmutter flieht mit Enkelin vor Behörden – Interpol fahndet

Nach Bundesgerichtsurteil droht der 9-jährigen Anna die Ausschaffung nach Mexiko. Die Aargauer Grossmutter flüchtet deshalb mit ihrer Enkelin und versteckt sie. Seither werden beide international gesucht. 
20.05.2015, 18:2122.05.2015, 19:20
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Die 65-jährige ehemalige Lehrerin, Schulleiterin und Offizierin der Schweizer Armee, Martina Hess, sieht keinen Ausweg. Sie schnappt sich ihre Enkelin und taucht unter. Damit will sie verhindern, dass das Kind nach Mexiko zu ihrer Mutter gebracht wird. Der Grund aus behördlicher Sicht: Anna wurde von dort in die Schweiz entführt. 

Wo sich die Aargauerin mit ihrer Enkelin derzeit aufhält, ist unbekannt. In einem Schreiben bekennt sie sich offen zur Tat: «Ich begehe schweren Herzens einen Akt zivilen Ungehorsams. Ich bin mir der strafrechtlichen Folgen meines Tuns voll bewusst und nehme sie gern auf mich.»

Vater hat Angst um das Leben seiner Tochter

Wie kam es dazu? Im September 2014 reist der Vater mit Anna in die Schweiz. Die Mutter bleibt in Mexiko. Es ist geplant, dass sie nach drei Monaten zurückkehren. Doch für den aus der Schweiz stammenden Vater kommt das nicht in Frage: «Wir hatten in Mexiko immer wieder Schutzgelderpressungen.» Es sei gedroht worden, die Familie umzubringen, wenn nicht bezahlt werde. 

Kurzerhand ergreift die Grossmutter Martina Hess die Initiative und flieht mit Anna: «Die Alternative wäre gewesen, dass die Polizei sie abholt und ins nächste Flugzeug nach Mexiko steckt, das kommt für mich nicht in Frage», erklärt sie in einem Skype-Interview mit der SRF-Rundschau, die heute Abend um 20.55 Uhr ausführlich über den Fall berichtet

Rechtstreit um das Kind

Der Tat der Grossmutter geht ein langer juristischer Streit voraus. Annas Mutter klagt im Januar den Vater wegen Kindsentführung an. Ein Rechtsstreit beginnt. Denn das Haager Übereinkommen schreibt bei Kindsentführungen durch einen Elternteil klar vor, dass das Kind zurück muss. Der emeritierte Professor und Rechts-Experte Andreas Bucher erklärt, die Rechtslage sei klar, es gebe allerdings zwei Vorbehalte: «Erstens, wenn ein Kind mit der Rückführung nicht einverstanden ist und reif genug ist, muss man auf seinen Willen eingehen. Zweitens darf ein Kind bei einer solchen Rückführung nicht einer schweren Gefahr ausgesetzt werden.» 

In der Folge führt das Obergericht Aargau eine sogenannte Kindsanhörung durch. Anna sagt dem Oberrichter deutlich, sie wolle nicht nach Mexiko zurück, sie habe Angst. Das Urteil des Aargauer Obergericht überraschte alle: Es wies das Gesuch um Rückführung ab und entscheidet, Anna darf beim Vater in der Schweiz bleiben. Doch die Mutter zieht den Fall weiter vor das Bundesgericht. Dieses entscheidet, Anna muss zurück nach Mexiko. 

«Ich will nicht zurück nach Mexiko»

Für Anna bricht eine Welt zusammen, als sie vom Urteil erfährt. Sie droht, aus dem Fenster zu springen, wenn die Polizei kommt. Beni Hess bringt sie zum Arzt. Dieser bescheinigt, Anna sei selbstmordgefährdet und nicht reisefähig. Gleichzeitig beschliesst das Obergericht, Anna soll zusammen mit der angereisten Mutter nach Mexiko ausfliegen: «Die Polizei ist ermächtigt, die dafür nötigen Zwangsmassnahmen zu ergreifen.» 

Die Familie des Vaters ist verzweifelt. Grossmutter Martina Hess taucht mit Anna unter. Die Rundschau erreichte die beiden vor wenigen Tagen via Skype. Wieso bringt Martina Hess ihre Enkelin in diese schwierige Lage? «Die Alternative wäre gewesen, dass die Polizei sie abholt und ins nächste Flugzeug nach Mexiko steckt, das kommt für mich nicht in Frage.» Auch Anna sagt gegenüber der Rundschau: «Ich will nicht zurück nach Mexiko.»

Annas Mutter: «Beste Lebensqualität in Mexiko»

Annas Mutter betont, die Familie beeinflusse das Mädchen sehr stark. Sie schüre bei dem Kind Ängste. Die Beeinflussung des Kindeswillens kommt auch im Bundesgerichtsurteil zum Ausdruck. Gegenüber der Rundschau schreibt Annas Mutter: «Wir leben in La Paz, der Stadt mit der besten Lebensqualität in Mexiko. Meine Tochter hat hier niemals ein schlechtes Leben geführt.» 

Es ginge nicht nur darum, dass eine Entführung ein Verbrechen sei, sie liebe ihre Tochter und vermisse sie sehr. «Ich möchte immer ihre Mutter sein, und nicht nur in den Ferien, wie es der Vater mir vorschlägt.» Bei der Aargauer Behörden ist Andreas Bamert-Rizzo vom Departement für Volkswirtschaft und Inneres für den Fall zuständig. Gegenüber der Rundschau erklärt Bamert, er hoffe, dass die Grossmutter mit dem Kind zurückkomme. Es gebe ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichts, das könne nicht ignoriert werden. Doch das Kind würde nicht einfach in das nächste Flugzeug Richtung Mexiko gesteckt. 

Wenn sich das Kind heftig gegen die Rückkehr nach Mexiko wehre, würden keine Zwangsmassnahmen durchgesetzt: «Wenn es nicht reisefähig ist, kann es nicht gehen. Es ist eine   Rückführung, nicht irgendeine Ausschaffung.» Annas Vater und sein Anwalt bereiten inzwischen eine Beschwerde gegen die Rückführung vor.

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