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«Obersee Nachrichten» akzeptieren Urteil im «KESB-Fall» – der Chef muss den Hut nehmen

«Obersee Nachrichten» akzeptieren Urteil im «KESB-Fall» – der Chef muss den Hut nehmen

15.12.2017, 11:5815.12.2017, 13:29
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Bruno Hug muss nach dem Urteil gehen.
Bruno Hug muss nach dem Urteil gehen.

Die «Obersee Nachrichten» in Rapperswil-Jona SG akzeptieren das Urteil im «KESB-Fall». Der Leiter und Chefredaktor der Gratiszeitung, Bruno Hug, dem eine persönlichkeitsverletzende Kampagne vorgeworfen wurde, scheidet aus dem Unternehmen aus.

Dies teilten die «Obersee Nachrichten» am Freitag mit. Der Verwaltungsrat habe beschlossen, die Geschäftsführung per sofort an Rolf Seelig zu übergeben. Seelig war bisher bei Somedia in Chur als Kadermitglied und Abteilungsleiter Zeitungen, Zeitschriften und Buchverlage tätig.

«Der bisherige Leiter und Chefredaktor, Bruno Hug, scheidet aus dem Unternehmen aus», heisst es im Communiqué. Aus Gründen der Persönlichkeitsschutzes würden keine weiteren Auskünfte gegeben.

Der Verwaltungsrat habe zudem beschlossen, das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland in Sachen KESB/Stadt Rapperswil-Jona zu akzeptieren. Die Redaktion in Rapperswil sei am Freitag über diese Schritte informiert worden.

Persönlichkeitsverletzung

Das Kreisgericht hatte am Dienstag eine Klage der Stadt Rapperswil-Jona und des Präsident der KESB Linth gegen die «Obersee Nachrichten» weitgehend gutgeheissen. Das Gericht kam zum Schluss, die Gratiszeitung habe eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gegen die Kläger geführt.

Gemäss dem Urteil haben die «Obersee Nachrichten», deren Verleger und Redaktor Bruno Hug sowie ein weiterer Redaktor zwischen September 2014 und August 2017 mit zahlreichen Berichten und Leserbriefen eine Kampagne geführt, deren Stossrichtung es war, die KESB Linth und deren Präsidenten in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.

«Vorliegend wurden die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung überschritten», schrieb das Gericht. Die «Obersee Nachrichten» werden verpflichtet, den Entscheid, sobald dieser rechtskräftig wird, im Blatt zu publizieren, in ihrem Onlinearchiv und weiteren Datenquellen entsprechende Hinweise anzubringen und zahlreiche Facebook-Einträge zu löschen.

Kritische Berichte erlaubt

Das Gericht hielt fest, dass «eine kritische Berichterstattung der Medien weder verboten noch eingeschränkt werden» dürfe. Mit der wichtigen Rolle der Medien seien aber auch Pflichten verbunden. Das Recht der Medien zur freien Berichterstattung ende dort, wo die Interessen des Persönlichkeitsschutzes überwögen.

Der Streit zwischen den «Obersee Nachrichten» und den KESB-Behörden hat eine lange Vorgeschichte. Unter anderem spielte sie im Herbst 2016 auch im lokalen Wahlkampf eine Rolle: Bruno Hug, Verleger und Redaktor der Gratiszeitung, trat gegen den amtierenden Stadtpräsidenten von Rapperswil-Jona an und holte im ersten Wahlgang am meisten Stimmen. Danach zog er seine Kandidatur zurück. (sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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einmalquer
15.12.2017 13:24registriert Oktober 2017
Die Unsitte der Medien, alles zu personalisieren führt zu solchen Berichterstattungen, die nicht mehr Ursachen und Wirkungen beschreiben, sondern nur noch Prügeleien auf Personen gleich kommen.

Es ist eben einfacher, Personen fertig zu machen, als Probleme zu lösen.

Und das Publikum spielt mit, wie die Kommentarspalten zeigen.
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Judge Dredd
15.12.2017 14:19registriert April 2016
Genau mein Humor! Die unterlegene Partei hat bei ihrer Berichterstattung immer wieder auf den Mann gespielt und ist jetzt wegen Persönlichkeitsverletzung schuldig gesprochen worden. Und was steht in ihrem Communiqué?

"«Der bisherige Leiter und Chefredaktor, Bruno Hug, scheidet aus dem Unternehmen aus», heisst es im Communiqué. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes würden keine weiteren Auskünfte gegeben."

Aha, der gute Herr legt also bei sich selbst durchaus Wert auf Persönlichkeitsschutz.
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DäPublizischt
15.12.2017 15:03registriert Dezember 2016
Richtig so! Persönliche Angriffe, die der eigenen Polit-Agenda dienen, als Investigativ-Journalismus zu verkaufen, darf nicht geduldet werden.

Hug griff mit seinen "Hintergrundrecherchen" schon immer nur Diejenigen an, die ihm nicht gut gesinnt waren. Und dies auch immer extrem einseitig.
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