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Frauke Petrys Schweiz-Besuch und die ewige Frage: Wann dürfen Grenzwächter schiessen?

Frauke Petry im Publikum der AUNS in Interlaken (23.04.2016).
Frauke Petry im Publikum der AUNS in Interlaken (23.04.2016).
Bild: EPA/KEYSTONE

Frauke Petrys Schweiz-Besuch und die ewige Frage: Wann dürfen Grenzwächter schiessen?

25.04.2016, 13:5226.04.2016, 10:10
Kian Ramezani
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Am Samstag weilte AfD-Chefin Frauke Petry auf Einladung der Aktion für eine unabhänige und neutrale Schweiz (AUNS) in der Schweiz. Einmal mehr gab bei den watson-Usern eine inzwischen berühmt-berüchtigte Aussage der 40-Jährigen zu reden:

Ursprung der Kontroverse ist eine Passage aus einem Interview Petrys mit der deutschen Tageszeitung «Mannheimer Morgen» von Ende Januar. Dort sagte die AfD-Politikerin:

«Er [der Grenzpolizist] muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.»
Frauke Petry (30.01.2016)quelle: «mannheimer morgen»

Sie bekräftigte diese Haltung gleichentags gegenüber dem ZDF:

streamable via zdf

Deutsche Rechtsexperten erachten den Gebrauch der Schusswaffe zur Verhinderung von illegalen Grenzübertritten als unverhältnismässig.

Und in der Schweiz?

Das bewaffnete Grenzwachtkorps (GWK) ist der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) angegliedert. Die relevanten rechtlichen Grundlagen betreffend Schusswaffengebrauch finden sich demnach im Zollgesetz:

Art. 106 Zollgesetz (SR 631.0)

«Waffentragen und Waffengebrauch: Der Waffengebrauch ist nur in Fällen von Notwehr, Notstand oder als letztes Mittel zur Erfüllung des Auftrages erlaubt, soweit die zu schützenden Rechtsgüter dies rechtfertigen.»
quelle: admin.ch

EZV-Mediensprecher Attila Lardori ergänzt auf Anfrage:

«Schusswaffen dürfen also nur bei Straftaten eingesetzt werden, die gegen das Leben und/oder die körperliche oder sexuelle Integrität gerichtet sind oder bei Straftaten, die gegen andere wichtige Rechtsgüter gerichtet sind, wenn der Urheber Gewalt oder Drohungen angewendet hat oder wenn die Tat aufgrund der Art und Weise, wie sie ausgeführt wurde, als schwer eingestuft werden kann, zum Beispiel terroristische Anschläge. Der Einsatz der Schusswaffe ist immer das letzte Mittel und muss in jedem Fall verhältnismässig erfolgen.»

Um jeglichen Zweifel auszuräumen, präzisiert Lardori, dass der Schutz «anderer wichtiger Rechtsgüter» die Verhinderung illegaler Grenzübertritte nicht miteinschliesse. Gemeint seien damit vielmehr Schlüsselinfrastrukturen wie Regierungsgebäude und Kernkraftwerke.

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57 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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hektor7
25.04.2016 14:20registriert August 2014
Der Titel dieses Artikels rettet mir gerade den Tag! Vielen Dank! :D
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Sapere Aude
25.04.2016 14:17registriert April 2015
Welche Form des illegalen Grenzübertritts macht einen Schusswaffengebrauch überhaupt notwendig? Sicher nicht wenn Flüchtlinge zu Fuss versuchen illegal über die Grenze zu kommen. Petry versteckt sich hier bewusst hinter dem Gesetz, wenn sie die konsequente Anwendung des gesetzlich erlaubten Schusswaffengebrauchs fordert, in einem Kontext wo kein Fall bekannt ist, wo der illegale Grenzübertritt eine direkte Bedrohung darstellt. Sie befürwortet den Schusswaffeneinsatz um illegale Grenzübertritte zu verhindert. Billiger Versuch ihrerseits, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
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Bruno Wüthrich
25.04.2016 15:34registriert August 2014
Wir müssen auf diesem Portal nicht darüber diskutieren, was Frauke Petri sagt.

Mich irritiert etwas anderes: Wenn ich Anhänger der radikalen Abschottungsvereins AUNS wäre, dann würde ich mir Auftritte einer ausländischen Politikerin verbitten. Denn dann ginge es für mich nicht, dass eine Ausländerin uns Schweizern sagt, was gut für uns ist.

Es läuft immer gleich ab: Zuerst wird die Schweiz gelobt, und dann wird den Gelobten eingetrichtert, was sie unbedingt weiterhin tun (oder gar noch intensivieren) sollen, und was an zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen sei. Reine Manipulation von aussen.
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