Schweiz
Migration

Kommission will Heimatreiseverbot für Flüchtlinge ausweiten

Heimatreisen für Flüchtlinge weiter unter Beschuss

15.05.2018, 12:3615.05.2018, 13:51
Mehr «Schweiz»
epa04190202 Eritrean refugees sleep on the sidewalk of a street as they wait for help from UNHCR in Sana’a, Yemen, 03 May 2014. Reports state over 210 Eritrean refugees, including women and children,  ...
Bild: EPA/EPA

Reist ein Flüchtling in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) befürwortet eine Umkehr der Beweislast.

Künftig sollen nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass der Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat. Vielmehr soll der Flüchtling glaubhaft machen müssen, dass die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte.

Der Bundesrat wollte noch weitere Reisegründe auflisten, die nicht zu einer Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen. Das hat die Kommission aber mit 6 zu 3 Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Auch nicht in den Nachbarstaat

Geht es nach dem Willen der Kommission, dürfen anerkannte Flüchtlinge auch nicht in die Nachbarstaaten ihrer Heimatländer reisen. Das beschloss die SPK ebenfalls mit 6 zu 3 Stimmen. Der Bundesrat hatte ein solches Verbot in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass sich solche Reiseverbote in der Praxis kaum durchsetzen liessen.

Die Reise aus der Schweiz in einen Heimat- oder Herkunftsstaat erfolge in der Regel nicht nur über einen Nachbarstaat, sondern über mehrere Staaten, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Die Reiserouten seien unübersichtlich.

Familienbesuche unmöglich

Zudem würde ein solches Verbot den Besuch von nahen Familienangehörigen in die Nachbarstaaten verunmöglichen, die sich dort vorübergehend oder dauerhaft aufhielten. Darauf hatten in der Vernehmlassung Flüchtlingsorganisationen hingewiesen. Sie warnten auch vor einer Pauschalbestrafung ganzer Bevölkerungsgruppen. Entscheiden wird nun das Parlament.

Der Bund hat verschiedene Massnahmen ergriffen gegen missbräuchliche Reisen. So gibt es im Staatssekretariat für Migration (SEM) seit 2015 eine «Meldestelle Heimatreisen», an die Verdachtsmeldungen gerichtet werden können. Zudem werden Flüchtlinge, die ein Reisedokument beantragen, im Formular darauf hingewiesen, dass sie bei Verdacht auf Reisen in den Heimatstaat im Verfahren zum Asylwiderruf eine Mitwirkungspflicht haben.

Schutz von Prostituierten

Nicht umstritten waren in der Kommission die übrigen Änderungen des Ausländergesetzes. Diese betreffen unter anderem Prostituierte, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Straftaten werden. Sie sollen in bestimmten Fällen die Möglichkeit erhalten, für die Dauer des Strafverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Rückkehrhilfe zu beantragen. Damit würde nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts der Schutz von Prostituierten verstärkt.

Rückkehrhilfe soll neu auch für vorläufig aufgenommene Personen möglich sein, die kein Asylgesuch eingereicht haben, wenn sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Schweiz verlassen müssen. Mit der Änderung soll hauptsächlich verhindert werden, dass ein Asylgesuch nachträglich und ausschliesslich zur Erlangung der Rückkehrhilfe gestellt wird.

Weitere Änderungen begründet der Bundesrat mit der Rechtsprechung und der letzten Schengen-Evaluation. So darf die Administrativhaft künftig nur in einem ausschliesslich für diese Haftart vorgesehenen Gebäude erfolgen, ausser in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen. (sda)

Eritreer in Angst – ihr Status wird überprüft

Video: srf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
9 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Gawayn
15.05.2018 18:34registriert März 2018
Ich weiss nicht was das alles soll.
Muss ein Schweizer IV oder sonstige Unterstützung beantragen, muss er auch glaubhaft seine missliche Lage nachweisen.

Unverständlich das ein Flüchtling das bisher nicht musste....
904
Melden
Zum Kommentar
avatar
Snowy
15.05.2018 19:28registriert April 2016
Wer nachweisbar das Land besucht, aus welchem er vorgibt geflüchtet zu sein (da persönlich an Leib und Leben verfolgt- ansonsten kein Flüchtlingstatus) , verwirkt automatisch seinen Status als Flüchtling.

Eigentlich völlig klar. Unglaublich, dass nicht mal hier Konsens herrscht.

https://bazonline.ch/11790989
845
Melden
Zum Kommentar
9
Blick auf aktuelle Gesundheitskosten zeigt: Krankenkassenprämien steigen 2025 wohl erneut
Kaum ist der Krankenkassenschock aus dem letzten Jahr verdaut, kommt schon die nächste Hiobsbotschaft: Auch 2025 werden die Prämien wohl wieder steigen. Das zeigt eine Gesundheitskosten-Übersicht für das laufende Jahr.

Die hohen Krankenkassenprämien machen gemäss dem neusten Sorgenbarometer den Schweizerinnen und Schweizer derzeit am meisten zu schaffen. Im letzten Jahr stiegen sie im landesweiten Durchschnitt um 8,7 Prozent auf 359 Franken pro Monat an.

Zur Story