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Vorläufig Aufgenommene behalten Recht auf Familiennachzug

ZUR BEHANDLUNG DES AUSLAENDERGESETZES IM NATIONALRAT STELLEN WIR IHNEN AM MITTWOCH, 14. SEPTEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Thuy-Trang Ngoc Nguyen from Vietnam works in a laboratory  ...
Die Vietnamesin Thuy-Trang Ngoc Nguyen kam als Flüchtling in die Schweiz. Sie arbeitet als Assistentin in einem Forschungslabor und als Übersetzerin. Bild: KEYSTONE

Vorläufig Aufgenommene behalten Recht auf Familiennachzug

14.09.2016, 11:2614.09.2016, 11:42
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Vorläufig aufgenommene Personen sollen das Recht auf Familiennachzug behalten. Der Nationalrat hat den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission abgelehnt, den Familiennachzug für diese Personen zu verunmöglichen.

Er hat sich am Mittwoch bei den Beratungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz mit 104 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür ausgesprochen, in diesem Punkt beim geltenden Recht zu bleiben. Dieses besagt, dass vorläufig Aufgenommene frühestens nach drei Jahren Ehegatten und Kinder ins Land holen können. Voraussetzung ist, dass eine genügend grosse Wohnung vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist.

«Ein Verbot des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene geht sehr weit, für den Bundesrat zu weit.»
Bundesrätin Sommaruga

Verschärfungen soll es aber geben: Auch wer Ergänzungsleistungen bezieht, soll seine Familie künftig nicht mehr ins Land holen dürfen. Und für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung sollen beim Familiennachzug die gleich strengen Voraussetzungen gelten wie für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung. Das hatte der Bundesrat im Auftrag des Parlaments ins Gesetz eingebaut.

Rote Linie überschritten

Der vorberatenden Kommission gingen die Regeln nicht weit genug. Sie sprach sich dafür aus, den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene zu verbieten. Im Rat stellten sich Grüne, GLP, BDP, SP, CVP sowie einige FDP-Vertreter dagegen. Die Linke kündigte an, die Vorlage am Ende abzulehnen, sollte der Rat seiner Kommission folgen. Es handle sich um eine rote Linie.

Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte vor einem solchen Entscheid. «Ein Verbot des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene geht sehr weit, für den Bundesrat zu weit.» Der Vorschlag der Kommission sei schwer nachvollziehbar. Er sei unmenschlich, denn Frauen und Kinder würden damit den Schleppern ausgeliefert. Es gehe zum Beispiel um Syrerinnen und Syrer.

Menschenrechte tangiert

Die Gegnerinnen und Gegner wiesen auch darauf hin, dass die Abschaffung des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren sei. Auch gaben sie zu bedenken, dass der Status der vorläufigen Aufnahme ohnehin demnächst neu geregelt werden soll. Vorläufig aufgenommen werden heute Personen, die zum Beispiel wegen eines Krieges nicht in das Herkunftsland zurückgeschickt werden können.

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Auch die geringe Zahl von Gesuchen um Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen wurde vorgebracht – von der CVP als Argument gegen ein Verbot, von der FDP als Argument dafür. Betroffen wären nur wenige, doch es brauche klare Signale, sagte Samuel Jauslin (FDP/AG) im Namen der FDP-Fraktion. Jean-Luc Addor (SVP/VS) argumentierte mit dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative. Die Zuwanderung müsse eingeschränkt werden, das entspreche dem Willen des Volkes. Daher brauche es weitere Verschärfungen beim Familiennachzug.

Fachkräfte betroffen

Dem Nationalrat lagen etliche weitere Vorschläge für Verschärfungen vor, etwa ein Verbot des Familiennachzugs für Kurzaufenthalter. Er folgte schliesslich aber dem Bundesrat. Sommaruga wies darauf hin, dass es beim Familiennachzug in erster Linie um Personen mit Schweizer Ehepartnern gehe. Weiter gehe es um die Familien von Fachkräften, die von der Wirtschaft geholt würden.

Wenn diese ihre Frauen und Kinder nicht ins Land holen könnten, kämen sie nicht in die Schweiz. Zudem gehe es oft um bestens Integrierte. Der Familiennachzug dürfe nicht zum Spielball der Politik werden, sagte Sommaruga.

C-Ausweis nur für Integrierte

Zu Beginn der Beratungen hatte der Nationalrat neue Regeln für die Erteilung von Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen beschlossen. In der Schweiz soll nur noch eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhalten, wer die Integrationskriterien erfüllt.

Der Bundesrat wollte im Gegenzug einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung einführen für Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel einen C-Ausweis, haben aber keinen Anspruch darauf. Wie bereits der Ständerat lehnte es indes auch der National ab, einen solchen einzuführen. Er sprach sich mit 125 zu 65 Stimmen dagegen aus.

Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat. Hier stimmte der Rat den Vorschlägen seiner vorberatenden Kommission zu. (sda)

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