Schweiz
Nigeria

Ein Nigerianer wird ausgeschafft und stirbt an Gelbfieber

Gabriela Hou und Vitalis Ekene Unadike waren glücklich verliebt und wollten heiraten.
Gabriela Hou und Vitalis Ekene Unadike waren glücklich verliebt und wollten heiraten.bild: zvg

Ein Nigerianer stirbt nach seiner Ausschaffung – was die Schweiz damit zu tun hat

Kurz nachdem Vitalis Ekene Unadike nach Nigeria zurückgeschafft wurde, erkrankt er an Gelbfieber und stirbt. Hätten ihn die Schweizer Behörden gegen das aggressive Virus impfen müssen?
13.12.2017, 21:03
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Diese Liebesgeschichte begann so schön, wer hätte ahnen können, dass ihr Ende derart grausam sein wird?

Genau zwei Jahre ist es her, als Gabriela Hou in einem Park in Aarau den Nigerianer Vitalis Ekene Unadike kennenlernte. Ausserordentlich schön sei er gewesen, sagt sie. Gross, mit lieben Augen und einem charmanten Lächeln. Zuerst habe sie ihn nicht gewollt, doch er habe ihr den Hof gemacht. Und irgendwann, ja, irgendwann habe sie sich verliebt.

Das Paar zog zusammen, lebte fortan in einer gemeinsamen Wohnung in Aarau. Bald verlobten sie sich. Heiratspläne wurden geschmiedet. Doch das Glück war nicht von langer Dauer. Im November 2016 wurde das Asylgesuch von Unadike abgelehnt, Anfang Januar klopfte die Polizei bei ihm an die Haustür: Er kam nach Zürich in Ausschaffungshaft. Vier Monate später, am 7. April, wurde Unadike in ein Flugzeug gesetzt, das ihn zurück in seine Heimat brachte.

Und erst hier beginnt der tragische Teil dieser Geschichte.

«Natürlich hatten wir nach seiner Ausschaffung weiterhin Kontakt», sagt Hou. Regelmässig hat das Paar telefoniert, geskypt, sich Nachrichten geschrieben. Dass er gehen musste, habe sie akzeptiert. «Die gemeinsamen Zukunftspläne blieben auch nach seiner Ausreise», sagt sie.

Sieben Monate war Unadike zurück in Nigeria, als er plötzlich über Unwohlsein geklagt habe. «Er nahm an, er habe die Grippe», sagt Hou. Nach ein paar Tagen verschlechterte sich sein Gesundheitszustand. Er hatte starke Kopfschmerzen, hatte Sehstörungen und zuletzt erbrach er Blut.

Am 3. November brachte ihn seine Schwester ins Spital. Diagnose: Gelbfieber – eine virale Erkrankung, die durch infizierte Mücken übertragen wird. Ein Arzt kann nur die Symptome der Krankheit behandeln. Ein Heilmittel gegen Gelbfieber gibt es nicht. Der einzige Schutz vor Gelbfieber bietet die Vorbeugung von Mückenstichen und: eine Impfung.

Unadike war nicht geimpft. Bei seiner Einlieferung ins Spital waren die Organschäden bereits so fortgeschritten, dass ihm nicht mehr geholfen werden konnte. Er verstarb am 19. November.

Starb am 19. November am Gelbfieber-Virus: Vitalis Ekene Unadike.
Starb am 19. November am Gelbfieber-Virus: Vitalis Ekene Unadike.bild: zvg

Erzählt Hou diese Geschichte, ist dies der Moment, bei dem sie nicht mehr weitersprechen kann. Sie sackt in sich zusammen, ihr versagt die Stimme, leise weint sie in sich hinein. Dann, nach einer Weile sammelt sie sich: «Warum musste mein Verlobter einen solch sinnlosen Tod sterben? Warum haben ihn die Schweizer Behörden nicht geimpft, so wie sich auch Touristen impfen müssen, wenn sie nach Nigeria einreisen?»

Tatsächlich ist eine Gelbfieberimpfung für den Erhalt eines nigerianischen Visums Pflicht. Reisen hingegen nigerianische Staatsangehörige in ihre Heimat, müssen sie die Gelbfieber-Impfung nicht vorweisen. Deswegen liege es auch nicht an den Schweizer Behörden, abzuklären, ob bei einer Person in Ausschaffungshaft eine Impfung vorliegt oder nicht, heisst es auf Anfrage beim Staatssekretariat für Migration (SEM).

Zwar kann eine Ausschaffung grundsätzlich ausgesetzt werden, wenn im Heimatland die gesundheitliche Situation ein grosses Risiko darstellt. Ein Beispiel dafür sind gestrichene Rückführungen nach Guinea während der Ebola-Krise. Doch das Gelbfieber-Virus stellt laut SEM bei einer Ausschaffung nach Nigeria keinen gesundheitlichen Risikofaktor dar. Mediensprecher Martin Reichlin sagt: «Bei eigenen Staatsangehörigen gehen die nigerianischen Behörden davon aus, dass diese bereits als Kinder gegen Gelbfieber geimpft wurden und dadurch immun sind.»

«Warum haben ihn die Schweizer Behörden nicht geimpft, so wie sich auch Touristen impfen müssen, wenn sie nach Nigeria einreisen?»
Gabriela Hou

Ein Blick auf die Zahlen zeigt aber: Die wenigsten Kinder in Nigeria werden gegen Gelbfieber geimpft. Eine Studie der Universität von Ibadan, einer der ältesten Hochschulen im Land, gibt an, dass Nigeria 1994 weltweit die höchste Zahl an Gelbfieber-Fällen zu beklagen hatte. Eine punktuelle Untersuchung von Patienten im Jahr 2012 und 2013 zeigte, dass es um die Impfrate im Land auch heute nicht gut aussieht. Von 801 befragten Personen gaben 799 an, nicht gegen Gelbfieber geimpft zu sein.

Wie prekär es um das Gelbfieber-Virus in Nigeria steht, zeigt auch ein erst kürzlich publizierter Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Derzeit herrsche ein anhaltender Gelbfieberausbruch im Land, heisst es. Die Situation habe sich von einem bestätigten Gelbfieber-Fall im August zu 276 Verdachtsfällen bis Ende November verschlimmert. Darum würden nun 1,4 Millionen Impfdosen für eine Impfkampagne bereitgestellt, «um einen anhaltenden Gelbfieberausbruch in Nigeria einzudämmen».

Angesichts dieser Faktenlage, stellt sich die Frage, ob die Schweizer Behörden nicht doch die Pflicht hätten, bei Ausschaffungen nach Nigeria über das Risiko von Gelbfieber zu informieren oder gar eine Impfung anzubieten. Beat Gerber, Sprecher von Amnesty International, sagt: «So wie man jemand nicht in ein Kriegsgebiet zurückschaffen kann, kann man ihn auch nicht in ein Epidemiengebiet ausschaffen, wenn damit sein Leben unmittelbar in Gefahr gebracht wird.» Ob in diesem spezifischen Fall ein Versagen der Behörden vorliegt, müsse nun genauer geprüft werden.

Für Marion Panizzon liegt der springende Punkt woanders. Die Migrations- und Völkerrechtlerin an der Universität Bern sagt, die Schweiz könne zwar nicht dafür haftbar gemacht werden, dass die Gesundheitsversorgung in Nigeria schlechter ist als hier. Jedoch haftet die Schweiz für eine Gesundheitsversorgung, die derart unwürdig und unmenschlich ist, dass dem Betroffenen eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustands oder ein frühzeitiger, qualvoller Tod droht.

«So wie man jemand nicht in ein Kriegsgebiet zurückschaffen kann, kann man ihn auch nicht in ein Epidemiengebiet ausschaffen, wenn damit sein Leben unmittelbar in Gefahr gebracht wird.»
Beat Gerber, Amnesty International

«Im speziellen Fall, in dem eine ausländische Person gesund ausgeschafft werden sollte, müsste die Schweiz prüfen, ob die Impfstoffe kurz nach Ankunft im Heimatstaat verfügbar sind und innert nützlicher Frist dem Betroffenen verabreicht werden können.» Dann dürfe die Schweiz die Ausschaffung wahrscheinlich vornehmen ohne das Rückschiebungsverbot zu verletzen. «Allenfalls besteht eine Aufklärungspflicht der Schweizer Behörden, auf die Gesundheitsrisiken in Nigeria aufmerksam zu machen.»

Doch dafür gibt es noch keine geltende Rechtsprechung. Die Verlobte des Verstorbenen, Gabriela Hou, überlegt sich jetzt, Klage einzureichen.

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66 Kommentare
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derEchteElch
13.12.2017 13:41registriert Juni 2017
Wie geschrieben steht;
„Reisen nigerianische Staatsangehörige in ihre Heimat, müssen sie die Gelbfieber-Impfung nicht vorweisen. Deswegen liege es auch nicht an den Schweizer Behörden, abzuklären, ob eine Impfung vorliegt oder nicht...“

Die Verlobte kann versuchen, Nigeria zu verklagen, weil Nigeria den abgewiesenen Asylsuchenden nicht ausreichend auf eine Impfung prüfte.

Die Schweiz kann/darf nicht für jedes Übel auf der Welt schuldig gesprochen werden.
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Dharma Bum(s)
13.12.2017 13:41registriert Dezember 2017
Das Haar in der Suppe. Oder eher die Mücke in der Suppe.

S'Läbe isch mängisch e hurä Schlampe.

Aber mit "Ausschaffungsproblematik" hat das nichts zu tun.
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smoothdude
13.12.2017 13:34registriert Februar 2016
tragisch, aber ich verstehe beim besten willen nicht, warum hier die schweiz schuld sein soll.
gehe ich in ein anderes land informiere ich mich auch selbstständig über lokale krankheiten und allfällige impfungen.
nebenbei geht es hier um sein heimatland, also sollte er ja umso besser über heimische krankheiten bescheid wissen.
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