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Frauenfeld verbietet Pegida-Kundgebung 

Frauenfeld verbietet Pegida-Kundgebung 

17.06.2015, 12:2324.06.2015, 12:12
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Der Stadtrat von Frauenfeld hat zum zweiten Mal ein Gesuch für eine Pegida-Kundgebung abgelehnt. In der am Mittwoch veröffentlichten Begründung gewichtet die Stadtregierung den Schutz der Bevölkerung höher als die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Gegendarstellung
Der im genannten Artikel erwähnte Ivo Sasek legt Wert auf folgende Ergänzung:  
«Richtig ist: Ich wurde zwar von der Pegida als Redner angefragt, nahm dieses Angebot genau aus den auch vom Stadtrat Frauenfeld befürchteten Gründen nicht an. Ich stand somit nicht als Redner fest.»

Das Gesuch umfasste fünf Kundgebungen unter dem Titel «Pegida – Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes». Aufgetreten wären Rechtspopulisten wie Ignaz Bearth oder Ivo Sasek von der sektenähnlichen Gemeinschaft Organisation Christus Generation. Aus Deutschland sollten die Pegida-Vertreter Lutz Bachmann und Tatjana Festerling anreisen

Nachdem der Frauenfelder Stadtrat im April bereits ein erstes Gesuch wegen der erwarteten Verkehrseinschränkungen abgelehnt hatte, wurde im zweiten Gesuch vorgeschlagen, dass die Veranstaltungen auch an Sonntagen stattfinden könnten. Eingereicht wurde es von einem in Frauenfeld wohnhaften Mitglied der Direktdemokratischen Partei Schweiz (DPS), – einer am rechten Rand angesiedelten Kleinpartei. 

Potenzial für eine Eskalation

In der ausführlichen Begründung erklärte der Stadtrat, dass bei einer solchen Kundgebung Teilnehmer und Gegendemonstranten aufeinandertreffen würden, «unabhängig davon, wo die Veranstaltung stattfindet». Dies könne auch mit einem grösseren Polizeiaufgebot nicht verhindert werden. Die Möglichkeit, dass unbeteiligte Dritte gefährdet wären, werde «als sehr gross eingestuft».

Ziel der Kundgebung sei es, «kontroverse öffentliche Aufmerksamkeit» zu erhalten. Aus Sicht des Stadtrats unterstreiche dies das Potenzial für eine Eskalation. Gemäss der Bundesverfassung könnten Einschränkungen der Grundrechte durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz Dritter gerechtfertigt werden. 

Eine Risikobeurteilung zeige, dass keine «verhältnismässigen polizeilichen Mittel und Massnahmen» möglich wären, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Der Stadtrat werte den Schutz der Bevölkerung höher als die Meinungs- Informations- und Versammlungsfreiheit. Deshalb werde für keines der vorgeschlagenen Daten eine Bewilligung erteilt. (whr/sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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De Felix
17.06.2015 13:41registriert Mai 2014
ist au gut so !

sollen sich diese beschränkten Menschen zurück in ihre Löcher verkriechen.
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