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Überfall auf Hanfplantage: 10 Jahre Knast für Haupttäter

Altstätten SG Hanf Hanfindooranlage Hanfplantage
Der Tatort.Bild: Kapo st.gallen

Überfall auf Hanfplantage: Haupttäter muss über 10 Jahre in den Knast

29.03.2017, 12:2329.03.2017, 16:04
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Der Mann, der im Februar 2015 beim Überfall auf eine Hanfplantage in Altstätten SG scharf geschossen hatte, ist am Mittwoch vom Kreisgericht Rheintal wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren verurteilt worden.

Den Angriff auf die Hanfplantage hatten insgesamt sechs Männer gemeinsam geplant und ausgeführt – aber nur einer von ihnen nahm eine Schrotflinte mit, mit der er auch schoss und zwei Bewacher der Anlage schwer verletzte.

Milde Strafen für Mittäter

Die unterschiedlichen Rollen beim Überfall schlugen sich in den Urteilen nieder, die das Kreisgericht Rheintal am Mittwochmorgen bekannt gab: Fünf der Angeklagten wurden als Mittäter zu bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafen zwischen 24 und 36 Monaten verurteilt.

Ihnen wurden unter anderem mehrfache Freiheitsberaubung, Nötigung oder Amtsanmassung zur Last gelegt. Alle Beteiligten sind zudem gegenüber den beiden verletzten Bewachern schadenersatz- und genugtuungspflichtig.

Vor 20 Jahren die Zürcher Post überfallen

Der heute 40-jährige Schütze und Haupttäter – er hatte vor rund 20 Jahren die Fraumünster-Post überfallen – wurde zusätzlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren verurteilt. Dazu sprach das Gericht eine stationäre Massnahme aus. Mit der scharf geladenen Waffe sei er von der Planung abgewichen, warf ihm das Gericht vor.

In der Verhandlung hatte der Mann die Verantwortung für die Schüsse auf sich genommen. Er gab aber auch an, die Munition verwechselt zu haben: Statt Gummigeschosse habe er kurz vor dem Überfall im Dunkeln aus Versehen Flintenlaufgeschosse geladen.

Geständig und kooperativ

Die Verteidigung hatte für ihn eine maximale Freiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren verlangt. Die Anklage forderte hingegen eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren, dazu eine stationäre therapeutische Massnahme.

Strafmildernd fiel bei allen Angeklagten ins Gewicht, dass sie sich geständig und kooperativ gezeigt hatten. Für die Strafzumessung spielten bei allen neben dem Überfall auch noch andere Taten oder Vorstrafen eine Rolle. Die Urteile des Kreisgerichts Rheintal sind noch nicht rechtskräftig. (whr/sda)

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