Velofahrer sollen bei roter Ampel an Kreuzungen künftig rechts abbiegen dürfen. Das Rotlicht würde zu einem «Kein Vortritt» reduziert. Der Vorschlag folgt einem zweijährigem Pilotprojekt, das auf den Basler Strassen in Absprache mit dem Astra getestet wurde. Das baselstädtische Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) zog eine positive Bilanz: Während der Testphase ist es im Zusammenhang mit Rechtsabbiegen bei Rot zu keinen Unfällen gekommen. Der Vorschlag des Astra sieht jedoch nicht vor, Abbiegen bei Rot generell zu erlauben. Es würde damit lediglich den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, diese Massnahmen bei einzelnen Kreuzungen einzuführen.
Bisher ist es Kindern bis sechs Jahren erlaubt, auf dem Trottoir Velo zu fahren – sofern kein Radweg oder Fahrstreifen vorhanden ist. Dies aus Sicherheitsgründen, wie Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen (Astra), sagt: «Bei engen Strassenverhältnissen sollen Kinder auf dem Velo so eine Ausweichmöglichkeit erhalten.» Der Vorschlag sieht vor, das Mindestalter auf zehn Jahre anzuheben. Dies ist aber lediglich ein Richtwert. «Es kann auch sein, dass das Mindestalter am Ende der Vernehmlassung bei zwölf oder acht Jahren liegt», erklärt Rohrbach.
Wer mit einem Auto mit Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, soll künftig maximal 100 Stundenkilometer statt der bisherigen 80 fahren dürfen. Dies forderte FDP-Nationalrat und TCS-Präsident Thierry Burkart in einer entsprechende Motion an den Bundesrat. Burkart verweist auf Lastwagen, die mit einer maximalen Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern häufig Autos mit Anhänger überholen würden. Dies führe zu «gefährlichen Verkehrssituationen» und behindere zudem den Verkehrsfluss in erheblichem Masse. Burkhart verweist auf verschiedene europäische Staaten wie Deutschland, Dänemark oder Österreich, die diese Anpassung bereits vorgenommen haben.
Wer einen Oldtimer-Lastwagen besitzt, möchte ihn auch voller Stolz ausfahren. Bisher ist dies sonntags und in der Nacht jedoch verboten. Der Vorschlag betrifft lediglich schwere Veteranenfahrzeuge – keine Lastwagen, die Güter transportieren.
Ereignet sich ein Unfall auf der Autobahn, müssen Rettungsfahrzeuge so schnell wie möglich vor Ort sein. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz schreibt zwar vor, dass Fahrzeuglenker die Strasse bei besonderen Warnsignalen für die entsprechenden Blaulichtfahrzeuge freigeben müssen, dies ist allerdings während eines Staus auf Autobahnen nicht weiter definiert. Zudem ist bisher auch die Art und Weise, wie Platz gemacht werden muss, dem Lenker überlassen. Wer keine Rettungsgasse bildet, kann nicht gebüsst werden. Der Vorschlag verlangt von Autofahrern auf den rechten und mittleren Spuren nun, nach rechts, und jene, die links stehen nach links auszuweichen. Wer auf einen Stau zufährt, soll sich zudem bereits weiter links beziehungsweise rechts halten.
Die Idee einer Rettungsgasse ist laut Rohrbach auch bei Unfällen ohne Verletzte sinnvoll: «Je früher der Abschleppwagen vor Ort ist, desto schneller ist die Unfallstelle auch wieder geräumt.»
Blechkolonnen sind auf Schweizer Strassen kein seltenes Phänomen. In der Vernehmlassung wird nun diskutiert, wie Knotenpunkte auf viel befahrenen Strassen entlastet werden können. Ziel ist es, den Verkehr flüssiger zu machen. Eine Möglichkeit ist, Ampeln einzusetzen und damit Anschlüsse zu dosieren. Dies kommt bereits in Zürich zur Anwendung. Im Aargau werden die Ein- und Ausfahrten bei drei Anschlüssen verlängert.
Das Astra will die Vorschläge in der ersten Hälfte 2018 in die Vernehmlassung schicken. Die ausführliche Liste finden Sie hier. (aargauerzeitung.ch)