SVP-Nationalrat Erich Hess bezeichnete dunkelhäutige Menschen, die sich im Umfeld der Berner Reitschule bewegen, als «Neger», die hautsächlich «am Dealen» seien. Der Vorschlag der SP, wie dagegen vorzugehen sei, sei reine Kosmetik. «Es ist ungefähr dasselbe, wie wenn man eine hässliche Frau mit Make-up aufzuhübschen versucht.»
Junge Grüne und Juso-Präsidentin Tamara Funiciello wollen Hess für seine Aussage anzeigen. Dies berichtete die Zeitung «20Minuten». Hess indes sieht das Problem seiner Wortwahl nicht. Gegenüber TeleBärn sagte er, er sei mit diesem Wort (Neger) aufgewachsen und gebrauche es nicht abwertend. Juristisch sei es unproblematisch. Ob das so ist, werden Schweizer Gerichte entscheiden.
Sicher ist: Hess ist in guter Gesellschaft. Auch folgende Politiker sahen sich mit Rassismus-Vorwürfen konfrontiert. In einigen Fällen mussten die Beschuldigten als Strafe einen grossen Bazen hinlegen.
Willi Frommenwiler, der Präsident der Autopartei des Kantons Bern, schrieb 2007 in einem Blog-Eintrag einen Text unter dem Titel «Die Schwarzen vom Thunersee». Darin echauffierte er sich über die Berner Regierung, welche die schwarzen Schwäne auf dem Thunersee zum Abschuss freigegeben hatte. Er fragte sich, warum die Regierung nicht «mit gleicher Vehemenz» gegen illegale Immigranten vorgehe. Sein Text endete mit dem Satz: «…und in der Schweiz lebten Ende 2007 fast 41'000 Primaten im Asylbereich.»
Das Aarwanger Kreisgerichts sprach ihn wegen Rassendiskriminierung schuldig. Frommenwiler ging in Berufung. Doch auch das Obergericht des Kantons Bern kam zum Schluss: Die Aussagen waren rassistisch. Es verhängte ihm eine Strafe von 15 Tagessätzen zu 60 Franken und eine Busse von 300 Franken, bedingt auf drei Jahre.
Der Politiker argumentierte vor Gericht, gemäss Duden sei die Definition eines Primaten «Angehörige einer Menschen, Affen und Halbaffen umfassenden Gattung der Säugetiere». Die vorsitzende Richterin des Obergerichts war anderer Meinung und sagte in der Urteilsbegründung, wenn jemand als Primat bezeichnet werde, entgegne er in aller Regel: «Ich bin doch kein Affe».
Mit dem provokanten Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» wollte die SVP im Wahljahr 2011 auf Stimmenfang gehen. Das Inserat kam in der Öffentlichkeit nicht gut an. Auch parteiintern wurde es kritisiert. SVP-Nationalrat Max Binder sagte, er fände die Kampagne «hart an der Grenze zur Respekt- und Pietätlosigkeit». Die Schweizer Bischofskonferenz protestierte gegen die «gotteslästerliche Menschenverachtung» in dem «Hetzinserat».
Zwei Kosovaren reichten Anzeige ein. Nach einem jahrelangen Gezänk um die Zuständigkeit des Falles, befand das Berner Obergericht im März 2016 den SVP-Generalsekretär und Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär wegen der Veröffentlichung des Inserats schuldig. Sie wurden zu bedingten Geldstrafen von 45 Tagessätzen zu je 300 beziehungsweise 220 Franken verurteilt. Mit dem Inserat werde pauschalisiert, hielt das Obergericht fest. Eine ganze Ethnie werde herabgesetzt, und die Behauptung verstosse gegen die Menschenwürde. Das SVP-Kader könne sich nicht auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen.
Das Bundesgericht wies einen Monat später die Beschwerde von Baltisser und Bär ab und bestätigte das Urteil des Obergerichts wegen Rassendiskriminierung. Es ist das erste Mal seit der Einführung der Rassismusstrafnorm im Jahr 1994, dass die Verantwortlichen für eine Kampagne einer nationalen Partei verurteilt wurden.
Unter dem Titel «Sonntags-Idylle» beschrieb der ehemalige SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer im Sommer 2012 eine Auseinandersetzung, die er einige Tage früher vor einer Zürcher Asylunterkunft beobachtet hatte. Den Text veröffentlichte er in einem Internet-Newsletter des «Vereins Sicherheit für alle», dessen Geschäftsführer er ist. Darin hiess es: «Man kündigte der Gemeinde seinerzeit ‹Flüchtlinge› an, angeblich ‹an Leib und Leben gefährdete Menschen›. Tatsächlich kam Abschaum. Elendes Schlägerpack!» Weiter unten im Text fragte er sich, warum Palästinenser überhaupt als Asylbewerber aufgenommen werden: «Die haben doch ein Autonomiegebiet! Dort sind sie doch nicht im Geringsten verfolgt!» Sie seien weder als Asylbewerber, noch als vorläufig Aufzunehmende zu akzeptieren. «Fort mit dem Pack!», forderte er.
Hisham Maizar, damaliger Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS), zeigte Schlüer wegen Rassendiskriminierung an. Das Bezirksgericht Andelfingen kam in seinem Urteil zum Schluss, Schlüer habe in seinem Text nicht eine ganze Volksgruppe verunglimpft, sondern seine Äusserungen auf eine konkrete Schlägergruppe bezogen. Es sprach den SVPler frei. Der Privatkläger Maizar wollte den Fall jedoch ans Zürcher Obergericht weiterziehen. Dazu kam es allerdings nicht, weil dieser verstarb. Maizars Erbengemeinschaft zog die Berufung zurück.
Im September 2012 war der Zürcher SVPler Alfred Heer zu Gast bei Tele Züri in der Sendung «SonnTalk». Er sagte: «Gerade die jungen Nordafrikaner aus Tunesien kommen schon als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden. Denen ist egal, ob sie Nothilfe haben oder Sozialhilfe.»
Zwei Personen tunesischer Herkunft reichten Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung. Doch die Immunitätskommission schützte Heer vor weiteren Konsequenzen.
«Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen». Dieser Tweet eines ehemaligen Zürcher SVP-Mitglieds gehört wohl zu den bekanntesten Rassimus-Eskapaden der Schweizer Politiker. Die 2012 verfasste Kurznachricht war eine Reaktion auf die Diskussion über den überorthodoxen Muslimen Aziz Osmanoglu, der es okay findet, dass nach der Sharia ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Sex zwingen darf. Der Kristallnacht-Tweet sorgte auf den sozialen Medien für heftige Reaktionen.
Seine Äusserungen hatten für den SVP-Mann harte Konsequenzen. Er trat aus seiner Partei und seinen Ämtern aus, verlor den Job und die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen ihn wegen Verstosses gegen die Antirassismusnorm.
Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 1800 Franken. Der SVP-Politiker legte Berufung ein und forderte vollen Freispruch. Er habe den Tweet als Warnung geschrieben, keinesfalls als Billigung. Er verlangte Schadenersatz von über 29'000 Franken und eine Genugtuung.
Das Zürcher Obergericht verurteilte den SVPler im April 2015 zweitinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einer unbedingten Busse von 1800 Franken. Vergangenen November bestätigte das Bundesgericht das Urteil und sprach von Hassrede.
Im September 2014 besichtigte der Berner FDP-Regierungsrat und Polizeidirektor des Kantons, Hans-Jürg Käser, ein neues Durchgangszentrum für Asylsuchende in Burgdorf. Dabei sprach Käser über die Herausforderungen, welche die aktuelle Flüchtlingswelle mit sich bringt. «Es kommen Nette, Scheue, Traumatisierte, aber auch Schlitzohrige», sagte er. Weitere würden kommen; in Italien landeten täglich Tausende Flüchtlinge, viele von ihnen würden dereinst auch in die Schweiz reisen. «Europa ist das Paradies, die Schweiz das Schlaraffenland. Das wissen nicht nur wir, sondern auch die Negerbuebli», so Käser.
Seine Wortwahl begründete er mit der Aussage, er habe eine Sprache wählen wollen, die verstanden werde. Allerdings wiederholte Käser dann in einem Radiointerview den Ausdruck.
Das Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM) und der Afrika Diaspora Rat wandten sich danach in einem offenen Brief an Käser. Dieser lud die beiden Präsidenten der Organisationen daraufhin zu einem Gespräch. In einer gemeinsamen Medienmitteilung bestätigten die beiden Organisationen, dass sich Käser für seine Wortwahl entschuldigt habe.
Als 2014 ein US-Journalist von der Terrormiliz «IS» hingerichtet wurde, schrieb Mario Schmitt, SVP-Fraktionspräsident im Stadtparlament Wil auf Facebook: «Mir kommt gleich das Kotzen ... wann wird diese Religion endlich ausgerottet?!?» Und: «Weisheit des Tages: Hast du Allah in der Birne, ist kein Platz mehr fürs Gehirne.»
Schmitt zog sich aus dem Wiler Parlament zurück und trat aus der SVP aus. Das Kreisgericht Wil sprach ihn im Sommer 2015 wegen mehrfacher Rassendiskriminierung schuldig. Er legte Berufung ein und wurde daraufhin auch von zweiter Instanz der mehrfachen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Allerdings wurde im zweitinstanzlichen Urteil das Strafmass halbiert.
Im September 2015 schrieb Corrado Galimberti, damaliger Medienbeauftragter der Tessiner SVP auf Facebook: «Die ‹Neger› vermehren sich haufenweise ... sie sollten alle verhungern.» Er reagierte damit auf eine Erklärung der Nichtregierungsorganisation «Gas.social». Diese teilte mit, dass Empfängnisverhütung in Uganda wenig verbreitet sei, die Bevölkerung aber wachse. Nach einer Welle der Entrüstung modifizierte Galimberti seinen Eintrag leicht.
Doch der Schaden war bereits angerichtet. Die Tessiner SVP distanzierte sich von seinen Äusserungen und schloss ihn aus der Partei aus.
Im Dokfilm «Inside Bundeshaus» porträtierte die SRF-Journalistin Karin Bauer unter anderem SVP-Nationalrat Andreas Glarner. Bei einer Filmsequenz spaziert der SVP-Politiker mit seinem Vater, Hans Rudolf Glarner, durch den Volksgarten in Glarus. Als sie dunkelhäutige Menschen auf einer Bank sitzen sehen, sagt der Vater zum Sohn: «Vielfach sinds fascht barfuäss, wärfet d War umä, lönd alles liggä, wie d Hüener de Dräck.» Später kommen sie an einer Frau mit Kopftuch und einem Kind an der Hand vorbei. Vater Glarner sagte: «Jetzt chunnt wieder eini. So ä Stammeshäuptling.»
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus kam daraufhin zum Schluss, dass sich Hans Rudolf Glarner mit diesen Aussagen der Rassendiskriminierung schuldig gemacht hat. Sie verurteilte ihn im Juli dieses Jahres zu einer bedingten Geldstrafe von 1600 Franken, einer Busse von 500 Franken und einer Probezeit von zwei Jahren.
Ein Mitglied des Vorstands der SVP Rüti wollte sich einen Scherz erlauben. Auf Facebook postete er im Januar 2017 ein Video, das eine Sequenz der US-Comicverfilmung «300» zeigt. In dem Video wurde der Originalton herausgeschnitten und auf Schweizerdeutsch nachvertont. In dem Ausschnitt richtet sich ein dunkelhäutiger Mann an einen spartanischen Krieger und bittet um Asyl. Der Spartaner entgegnet ihm: «Aber sicher nöd in Buebike, du Scheiss-Neger!», und stösst ihn in den Abgrund.
Der Post verbreitete sich wie ein Lauffeuer und über den Lokalpolitiker ergoss sich ein Shitstorm. Dieser entfernte das Video von seiner Facebook-Wall und entschuldigte sich. Doch das half nichts. An ihrer Generalversammlung wollte die SVP Rüti darüber befinden, ob sie den Mann aus der Partei ausschliessen solle. Doch dieser kam der Partei zuvor. Er trat von selbst aus.