Das Bistum Chur hat in einem jahrelangen Kampf mit der katholischen Landeskirche Graubünden vor dem Bündner Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage erfahren. Gestritten wurde um die Unterstützung der Schwangerschafts-Beratungsstelle «adebar» durch die Landeskirche.
Es sei nicht erkennbar, in welcher Art und Weise die Glaubens- und Religionsfreiheit des Bistums und seiner Exponenten durch die Unterstützung von «adebar» eingeschränkt würde, befanden die Richter im Urteil, das am Dienstag vom Bistum Chur publiziert wurde.
Die Beschwerdeführer würden «nicht im Geringsten in der Ausübung ihrer religiösen Ansichten oder Handlungen eingeschränkt». Sämtliche vom Bistum vorgebrachten Rügen seien «nicht zutreffend» und manche gar «überspannt und konstruiert».
«adebar» ist eine gemeinnützige «Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft» in Chur. Sie wird von der katholischen Landeskirche Graubünden jedes Jahr mit 15'000 Franken unterstützt – mit der Vorgabe, diese Gelder nicht für die Abtreibungsberatung zu verwenden.
Dennoch läuft das Bistum Chur gegen die Unterstützung seit 2012 Sturm. Nebst der Abtreibungsberatung würden zudem die Postionen von «adebar» betreffend Verhütung, künstliche Befruchtung und sexuelle Aufklärung dem katholischen Glauben widersprechen, schrieb das Bistum am Dienstag
Für Bischof Vitus Huonder und Generalvikar Martin Grichting ist klar: Durch die finanzielle Unterstützung von «adebar» wird die katholische Kirche gegen ihren gegen ihren Willen mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre zuwiderhandelt. Sie befürchten einen Imageverlust.
Generalvikar Martin Grichting war 2012 im Kirchenparlament, dem Corpus Catholicum, mit seinem Antrag unterlegen, «adebar» nicht länger finanziell zu unterstützen. Gegen den Parlamentsbeschluss reichte Grichting im Namen des Bistums Beschwerde bei der Rekurskommission der Landeskirche ein – und blitzte ab.
Bischof Huonder und Generalvikar Grichting akzeptieren das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht und ziehen es weiter vor das Bundesgericht, wie das Bistum mitteilte. Das Bistum werde das Urteil der Bundesrichter selbstverständlich akzeptieren. Sollte es aber auch dort nicht recht bekommen, «müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet». (whr/sda)