Schweiz
Romandie

Vater von Marie: «Erbärmliche Versuche, dieses erbarmungslose Verbrechen zu relativieren»

Vater von Marie: «Erbärmliche Versuche, dieses erbarmungslose Verbrechen zu relativieren»

01.09.2016, 13:4101.09.2016, 14:13
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Der Berufungsprozess zum Tötungsdelikt Marie hat vor dem Waadtländer Kantonsgericht mit langen Ausführungen des Angeklagten begonnen. Zum Abschluss des Morgens gaben die Eltern des Opfers eine emotionale Erklärung ab.

Marie Laetitia Wallimann
Die 19-jährige Marie.

Zunächst ging die Verhandlung zum Tötungsdelikt wie vor dem Regionalgericht im März weiter: Der Angeklagte führte in langen Erklärungen aus, weshalb der Vorwurf des Vorsatzes falsch sei. Er habe Marie weder überwacht noch belästigt vor der Tat, gab der 40-jährige Schweizer am Donnerstag vor Gericht zu Protokoll.

Privatdetektiv auf Marie angesetzt

Gegen ihn sei der Vorwurf der Belästigung nach der Trennung durch Marie geäussert worden, ohne Beweise gegen ihn vorzulegen. Die 19-Jährige hatte sich nach einer kurzen Beziehung vom Angeklagten getrennt, worauf dieser einen Privatdetektiv zur Überwachung engagierte und ihr so viele WhatsApp-Nachrichten schickte, bis sie ihn blockierte.

Er habe in der fraglichen Woche geplant gehabt, seine Mutter im Spital zu besuchen. Er gehe doch nicht in den Golfclub, töte Marie, gehe nach Hause, esse eine Pizza und besuche seine Mutter am Folgetag, als ob nichts gewesen wäre. Er habe die Tat nicht geplant, sagte er vor Gericht in Anwesenheit der Eltern des Opfers.

«Erbarmungsloses Verbrechen»

Der Vater und die Mutter gaben kurz vor Abschluss des Morgens in einer kurzen Erklärung Einblick in das Leiden, das sie während der Verhandlung ertragen müssen. Es sei «ein Prozess zu viel», sagte Maries Mutter am Donnerstag. Das Urteil des ersten Prozesses mit der lebenslänglichen Verwahrung sei sehr wohl «angemessen» gewesen.

Les parents de Marie, Antoine, gauche, et Evelyne, centre, Schluchter, l'avocat Jacques Barillon, droite, devant la soeur ainee de Marie Laetitia Wallimann, derriere a droite, sortent pour la pau ...
Die Eltern und die Schwester von Marie.Bild: KEYSTONE

Der Vater der getöteten Frau, ein Waadtländer Pfarrer, sprach von den drei Wörtern «Leere, Sinnlosigkeit und Unsinnigkeit», die ihn nach der Tat nicht losgelassen hätten. Er bedauerte die «erbärmlichen Versuche des Angeklagten, dieses erbarmungslose Verbrechen zu relativieren.»

Anträge der Verteidigung abgelehnt

Das Kantonsgericht hatte zum Prozessbeginn über mehrere Anträge der Verteidigung zu entscheiden. Alle wurden abgelehnt, auch die Forderung, den aktuellen Therapeuten des Angeklagten als Zeugen vorzuladen.

Das Gericht lehnte dies auch mit Hinweis auf die manipulative Persönlichkeit des Angeklagten ab. Dieser sei bereits vor der Tat in Behandlung eines Therapeuten gewesen und ohne jegliche Anzeichen zur Tat geschritten. Am Nachmittag beginnen die Plädoyers. Das Urteil folgt voraussichtlich am Freitag.

Lebenslängliche Verwahrung

Der 40-Jährige war Ende März von einem Waadtländer Regionalgericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Er wurde wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.

Der heute 40-jährige Schweizer hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie entführt und in der Nacht auf den 14. Mai in einem Wald bei Châtonnaye FR erdrosselt. Der Täter hatte bereits 1998 seine damalige Ex-Freundin entführt, vergewaltigt und umgebracht. (whr/sda)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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New Ling
01.09.2016 15:03registriert August 2016
... und so ein Drecksschwein verstopft unsere Gerichte ... Mein herzlichstes Mitgefühl an die Familie
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AdiB
01.09.2016 17:22registriert August 2014
"Der Täter hatte bereits 1998 seine damalige Ex-Freundin entführt, vergewaltigt und umgebracht." Was? Hätte er nicht mind. 25 jahre schon damals bekommen müssen? Wie lange sass er für diese tat?
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