Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Tunesiers wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe bestätigt. Der Mann tötete seine Ehefrau im April 2010 auf grausame Art und Weise.
Das Kantonsgericht Freiburg hatte den Mann im ersten Anlauf im Juni 2015 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Es hatte ihn der Vergewaltigung und des Mordes für schuldig befunden.
Das Bundesgericht hob dieses Urteil im November vergangenen Jahres auf. Es hiess die Beschwerde des Mannes bezüglich der Vergewaltigung gut. Die Lausanner Richter wiesen die Sache zum neuen Entscheid an die kantonale Instanz zurück.
Das Bundesgericht hielt damals fest, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe angesichts der schwer wiegenden Schuld des Täters nicht ausgeschlossen sei.
Dazu ist der Tunesier nun definitiv verurteilt worden. Es war ihm zwar eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit attestiert worden. Diese ändere angesichts des schweren Verschuldens des Mannes aber nur wenig, wie das Bundesgericht bestätigt.
Der Mann hatte mit einem Messer auf seine ebenfalls aus Tunesien stammende Ehefrau eingestochen. Er schlug sie, massakrierte ihr Gesicht und schnitt ihr die Kehle durch.
Die Frau hatte sich von ihrem Mann getrennt. Mit ihm hatte sie zwei Töchter. (Urteil 6B_529/2017 vom 18.07.2017) (sda)