Ordnungsbussen verteilen ist günstig und effizient. Nicht nur für die Behörden, sondern auch für den Delinquenten. Er kann die Busse ohne Registrierung und ohne Strafverfahren bezahlen. Damit fallen auch die Verfahrenskosten weg. Ein Verfahren wird erst dann eröffnet, wenn eine Person mit einer Busse nicht einverstanden ist und diese nicht bezahlt.
Heute können Verkehrssünder und Kiffer mit Ordnungsbussen bestraft werden. Bald wird das auch bei diversen anderen Delikten der Fall sein. Nach dem Ständerat hat gestern auch der Nationalrat einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zugestimmt.
Abgelehnt dagegen hat der Nationalrat eine Motion, die verlangt, dass auch Transportunternehmen wie die SBB selbst Ordnungsbussen aussprechen können. Er ist damit dem Willen des Bundesrates gefolgt. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der die Motion angenommen hatte.
Ordnungsbussen können bei Bagatelldelikten ausgesprochen werden, die einfach festzustellen sind. Die beschuldigte Person kann die Strafe von maximal 300 Franken an Ort und Stelle oder innerhalb einer Frist zahlen.
Gemäss dem neuen Gesetz können Ordnungsbussen bei 17 Gesetzen angewendet werden. Darunter sind das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz oder das Fischereigesetz.
Welche Verstösse mit Ordnungsbussen bestraft werden, wird der Bundesrat festlegen. Er hatte aber bereits Beispiele genannt, etwa das Sammeln geschützter Pflanzen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht für Hunde im Wald. Eine grosse Ratsmehrheit war davon überzeugt, dass mit dem Ordnungsbussengesetz viel Bürokratie abgebaut werden kann. Es wurde mit 167 zu 8 Stimmen angenommen, bei vier Enthaltungen.
Anders sah die Situation bei der Forderung aus, Transportunternehmen mit der Kompetenz auszustatten, Bussen zu verteilen. Es erscheine zwar einleuchtend, dass die Sicherheitsorgane des öffentlichen Verkehrs bestimmte Delikte gleich selber mit einer Ordnungsbusse ahnden können, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. «Wenn man die Sache aber etwas näher anschaut, dann ist einiges nicht mehr so klar.»
Nicht nur sei es problematisch, dass Sicherheitsorgane von Transportunternehmen keine staatlichen Behörden seien. Auch die aktuelle Praxis, zu verwarnen, statt gleich zu büssen, würde infrage gestellt.
Wenn beispielsweise jemand mit dem Trottinett in der Bahnhofshalle fährt, dann ist das heute ein Antragsdelikt. Sommaruga wies unter anderem darauf hin, dass es nicht mit dem Ordnungsbussengesetz kompatibel ist, solche Personen zuerst zu verwarnen, statt sie gleich zu büssen. Dieses Gesetz kommt nämlich nur bei Offizialdelikten zur Anwendung, bei denen es eine Pflicht zur Strafverfolgung gibt. Der Nationalrat nahm diese Bedenken ernst. Er lehnte die Motion stillschweigend ab und beauftragte den Bundesrat jedoch, sich in einem Bericht vertieft mit der Frage zu befassen.