Die Walliser SVP hat ihre zweite Beschwerde bezüglich des Verdachts auf Wahlbetrug am Dienstag zurückgezogen, nachdem sie von der Justizkommission des Grossen Rates abgelehnt wurde. Die Partei zeigte sich wenig überrascht über die Ablehnung.
Unter diesen Voraussetzungen sei es nicht nötig, den Grossen Rat für eine Sitzung einzuberufen, um über die Beschwerde zu befinden, teilt die SVP des französischsprachigen Wallis am Dienstag mit. Der Entscheid werde identisch sein mit jenem vom 27. März.
Mit der zweiten Beschwerden hatte zwei SVP-Mitglieder die Wahl des Staatsrates vom 19. März für ungültig erklären wollen. Bereits bei der Vereidigung der neuen Walliser Regierung hatte die SVP vergeblich versucht, die Validierung der Wahl zu verschieben.
Die Untersuchung der Walliser Staatsanwaltschaft zum Verdacht des Wahlbetrugs ist noch im Gang. Die Justizkommission konnte bei der Behandlung der SVP-Beschwerde Einsicht in die von den Gemeinden Brig, Naters und Visp sowie der Unterwalliser SVP eingereichten Strafanzeigen nehmen, wie sie am Dienstag mitteilte.
«Die Justizkommission hat bis dato von 119 Fällen Kenntnis und stützt ihren Entscheid auf die Akten, die von der mit dem strafrechtlichen Teil betrauten Staatsanwaltschaft übermittelt wurden», hiess es in der Medienmitteilung der Kommission.
Es sei demnach «sehr unwahrscheinlich», dass diese Unregelmässigkeiten das Wahlresultat entscheidend beeinflusst haben könnten. Die Justizkommission beantragte dem Grossen Rat, die Beschwerde abzulehnen und die Wahlen definitiv zu validieren.
Beim zweiten Wahlgang für den fünfköpfigen Walliser Regierungsrat wurde der SVP-Staatsrat Oskar Freysinger abgewählt. Ihm fehlten knapp 2200 Stimmen auf Laurent Favre von der FDP, der auf dem fünften Platz landete. Kurz nach dem zweiten Wahlgang wurden die Wahlbetrugs-Fälle im Oberwallis bekannt. (sda)