Im Abstimmungskampf um die zweite Strassentunnelröhre am Gotthard präsentiert Verkehrsministerin Doris Leuthard ein Argument mehr: Die EU-Kommission teilte der Bundesrätin auf Anfrage mit, dass ein einspuriger Betrieb pro Tunnel keine Verletzung der bilateralen Verträge darstelle.
«Wir beurteilen die vorgesehene Kapazitätsbeschränkung im Gotthard-Strassentunnel als konform mit Artikel 32 des Landverkehrsabkommens», schreibt EU-Kommissarin für Verkehr, Violeta Bulc, in ihrem Brief an Leuthard. Die EU-Kommission verstehe, dass nach der Renovation der existierenden Röhre in beiden Tunnels nur je eine Spur dem Verkehr zur Verfügung stehen werde.
Über den Brief berichtete die SRF-Sendung «10vor10» am Freitagabend. Das Dokument liegt auch der Nachrichtenagentur SDA vor.
Im Abstimmungskampf ist oft zu hören, dass die Schweiz von der EU aufgrund der bilateralen Verträge unter Druck gesetzt werden könnte, die Kapazität der beiden Tunnels auszunutzen. In Artikel 32 des Landverkehrsabkommens von 1999 steht unter anderem, dass Massnahmen mit «dem Grundsatz der Nichteinführung einseitiger mengenmässiger Beschränkungen» in Einklang stehen müssen.
Mit dem Statement aus Brüssel ist nun aber diese Unsicherheit vor der Volksabstimmung über das Referendum vom 28. Februar aus dem Weg geräumt. Das Hauptargument der Tunnelgegner, nach der Renovation des alten Tunnels würden künftig beide Tunnels zweispurig befahren, wird damit aber nicht entkräftet.
Laut Bundesrätin Leuthard ist eine entsprechende Forderung von Seiten der EU in den vergangenen Jahren aber nie ein Thema gewesen, wie sie im «10vor10»-Interview sagte. «Seit ein paar Wochen habe ich eine schriftliche Bestätigung der EU, dass alles absolut korrekt ist, was wir machen.» (sda)