Der Ständerat will Volk und Ständen empfehlen, die Erbschaftssteuer-Initiative abzulehnen. Aus seiner Sicht ist das Volksbegehren jedoch gültig. Bevor es vors Volk kommt, muss nun noch der Nationalrat darüber beraten.
Der Ständerat sprach sich mit 32 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Initiative aus. Für ein Ja setzte sich eine linke Minderheit ein.
Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert. Für Erbschaften gälte ein Freibetrag von 2 Millionen Franken, für Schenkungen von 20'000 Franken im Jahr. Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu Gute. (sda)