Schweiz
Session

Gefängnisausbruch bleibt straffrei – Nationalrat lehnt SVP-Motion ab

Durch dieses Loch gelangte ein Insasse des Schaffhauser Kantonsgefaengnisses Beckenstube in die Freiheit, am Mittwoch, 17. Juni 2009. In der Nacht auf Mittwoch ist einem Untersuchungshaeftling aus dem ...
Spektakulärer Gefängnisausbruch im Juni 2009 in Schaffhausen.Bild: KEYSTONE

Gefängnisausbruch bleibt straffrei – Nationalrat lehnt SVP-Motion ab

01.06.2017, 12:0501.06.2017, 12:39
Mehr «Schweiz»

Wer selbständig aus einem Gefängnis oder einer Anstalt ausbricht, soll auch künftig nicht bestraft werden. Der Nationalrat hat eine Motion von Lukas Reimann (SVP/SG) abgelehnt, welche eine Verschärfung im Strafgesetzbuch forderte. Reimann verwies auf den Fall Kiko.

Heute macht sich strafbar, wer zur Befreiung von Gefangenen beiträgt oder ihnen auf der Flucht hilft. Auch wer im Rahmen einer Meuterei aus dem Gefängnis ausbricht, wird unter Strafe gestellt. Nicht direkt strafbar ist aber, wenn jemand selbstständig aus einem Gefängnis oder einer Anstalt ausbricht.

«Einladung für Ausbrecher»

Nationalrat Reimann wollte dies ändern und einen Artikel «Gefängnisausbruch» im Strafgesetzbuch verankern. Er erwähnte die Nachbarländer Deutschland und Österreich, wo Ausbrüche mit bis zu weiteren fünf respektive zwei Jahren Haft sanktioniert würden.

Eine ähnliche Regelung in der Schweiz sei «im Sinne aller Strafanstalten und im Sinne der Bevölkerung». Die heutige Straffreiheit sei eine Einladung für Ausbrecher.

Der Fall Kiko zeige, dass es ein öffentliches Bedürfnis sei, Gefängnisausbrüche unter Strafe zu stellen, sagte Reimann. Hassan Kiko hatte im vergangenen Jahr eine Gefängnisaufseherin dazu angestiftet, ihn aus dem Gefängnis Limmattal zu befreien. Beide wurden inzwischen von Gerichten schuldig gesprochen.

«Niemand kommt ungeschoren davon»

Die grosse Kammer sieht indes keinen Handlungsbedarf. Sie lehnte am Donnerstag mit 122 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Motion ab und folgte der Argumentation von Justizministerin Simonetta Sommaruga. Ihr zufolge drohen nach einem Ausbruch schon heute haftinterne Konsequenzen: «Niemand kommt ungeschoren davon.»

So riskiere der Gefangene zunächst, Vollzugserleichterungen zu verlieren und nicht bedingt entlassen zu werden. Weiter habe er disziplinarische Sanktionen zu erwarten. Zudem mache sich ein Ausbrecher schon heute strafbar, wenn er bei der Tat etwa Personen verletze, nötige oder Sachen beschädige.

Zudem gab Sommaruga zu bedenken, das vom Motionär geforderte Verbot der Selbstbefreiung stehe in Widerspruch zum anerkannten Grundsatz, wonach die Selbstbegünstigung an sich nicht strafbar sei. (whr/sda)

Aktuelle Polizeibilder: Hund in Biel ausgesetzt

1 / 95
Aktuelle Polizeibilder: Lagergebäude durch Brand beschädigt
2.3.2020, Bremgarten (AG): Mehrere Feuerwehren rückten nach Bremgarten aus, nachdem ein Brand in einer Liegenschaft ausgebrochen war. Personen wurden keine verletzt. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
bild: kapo Aargau
Auf Facebook teilenAuf X teilen
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Russischer Geheimdienst nahm Schweizer Firmenchef fest – die Hintergründe
Die Zürcher Firma Galika belieferte die russische Rüstungsindustrie mit Werkzeugmaschinen. Jetzt steht sie im Fokus zweier Strafverfahren: in Moskau und in Bern. Das ist ihr Ende.

Im Gewerbegebiet von Volketswil ZH befinden sich eine Autowaschanlage, eine Carrosserie und zwei Erotiklokale. Dazwischen steht ein graues Geschäftshaus. Man würde nicht denken, dass hier eine Zuliefererfirma der russischen Rüstungsindustrie ihren Hauptsitz hat: die Galika AG.

Zur Story