CVP-Mann Walter Thurnherr will im Dezember Bundeskanzler werden. Seine Chancen sind intakt, noch gibt es keine Gegenkandidaten. Der Generalsekretär von Doris Leuthard ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt.
Seine Karriere fand in der Bundesverwaltung statt: zuerst Diplomat beim Aussendepartement (EDA), später persönlicher Mitarbeiter Flavio Cottis, dann Generalsekretär im EDA, später unter Doris Leuthard Stabschef im Volkswirtschafts- und nun in gleicher Funktion im Infrastrukturdepartement (UVEK).
Intern gilt er als blitzgescheit, starker Analytiker und hervorragend vernetzt. Unbekannt war bisher Thurnherrs militärische Karriere. Auf Lebensläufen gibt es dazu keine Angaben.
Wie Recherchen der «Nordwestschweiz» aber zeigen, leistete der ETH-Physiker und Mathematiker zwischen 1987 und 1991 Dienst bei den Kryptologen (Krypt Kp III/47).
Diese überprüfen die Verschlüsselungstechnik der eigenen Armee auf Schwächen und analysieren die Verfahren fremder Streitkräfte. Kryptologen arbeiten deshalb eng mit dem Geheimdienst zusammen.
Später wurde Thurnherr in den Armeestabsteil 420.21 im Hauptquartier der Armee in Bern versetzt, wo auch der Geheimdienst untergebracht ist. Dort verfasste er für den früheren Auslandgeheimdienst Analysen über den Kaukasus.
1995 wurde Thurnherr zum Fachoffizier im Solde eines Hauptmanns befördert. Seit 1999 gehört er zur Reserve, letztes Jahr gab er die Ausrüstung ab.
Diese Miliz-Tätigkeit lässt aufhorchen. Denn das in Thurnherrs UVEK angesiedelte Bundesamt für Kommunikation sowie das UVEK-Generalsekretariat spielen eine undurchsichtige Rolle im Zusammenhang mit der Spionagefirma Wavecom.
Die Firma Wavecom betreibt eine professionelle Abhöranlage und bildet ausländische Spione aus. Fax, E-Mail und Telefongespräche auch von unbescholtenen Schweizer Bürgern werden via Satellit abgefangen und ausgewertet, wie Recherchen der «Nordwestschweiz» im Frühling ergaben.
Die Rechtslage ist eindeutig: Das Abhören nicht öffentlicher Aussendungen ist Privaten verboten, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) festhält. Dennoch bleibt die Firma bis heute unbehelligt.
Das zum Umwelt-, Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsdepartement (UVEK) gehörende BAKOM sah bisher keinen Grund, der Sache nachzugehen, obwohl es dafür zuständig wäre.
Interessant zu wissen: Das BAKOM hat im Jahr 2006 von Wavecom Decoder für die Überwachung des Funkverkehrs gekauft. Ein Wavecom-Mitarbeiter hat das BAKOM-Personal damals geschult.
Doch damit ist die Geschichte nicht zu Ende: Eine Privatperson erstattete 2013 Anzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA) wegen Verdachts auf unerlaubten Nachrichtendienst und Handlungen für einen fremden Staat.
Die Bundesanwaltschaft eröffnete eine Voruntersuchung, stellte diese jedoch nach Abklärungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im Februar 2014 ein. In der Einstellungsverfügung, die der «Nordwestschweiz» vorliegt, heisst es, die Firma stelle marktübliche Produkte her, ihre Tätigkeiten seien harmlos.
Interessant: Das Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) der Armee, das im Auftrag des NDB handelt, setzt ebenfalls Wavecom-Produkte ein.
Dass hinter den Abklärungen der Bundesanwaltschaft der Schweizer Geheimdienst steckt, ist aus der Einstellungsverfügung allerdings nicht ersichtlich. Diese zentrale Information liefert der Rechtsdienst des UVEK in einem Brief – und damit sind wir im Umfeld von UVEK-Generalsekretär Walter Thurnherr.
Im Juli 2014 teilt das UVEK einer Drittperson unaufgefordert mit, dass im Fall Wavecom eine Strafanzeige «hinsichtlich verbotenen Nachrichtendienstes» bei der Bundesanwaltschaft eingegangen sei.
Weiter gibt das Departement brisante Informationen zur Untersuchung preis: «Aufgrund der Abklärungen des Nachrichtendienstes kam die Bundesanwaltschaft zum Schluss, dass die fraglichen Straftatbestände eindeutig nicht erfüllt waren.»
Aus diesen Gründen seien aus Sicht des Departements keine weiteren Schritte einzuleiten. Der Brief trägt die Signatur der stellvertretenden UVEK-Generalsekretärin. Sie antwortete im Namen von Walter Thurnherr.
Das lässt aufhorchen. Angesichts der militärischen Vergangenheit Thurnherrs im Umfeld des Nachrichtendienstes stellt sich die Frage, ob Thurnherr in das Verfahren gegen Wavecom involviert war und möglicherweise dazu beigetragen hat, es versanden zu lassen.
Der Kanzlerkandidat nimmt dazu wie folgt Stellung: «Das Generalsekretariat des UVEK hat mit den Abklärungen im Zusammenhang mit der Firma Wavecom nichts zu tun.»
Sein Departement bekomme 20 bis 30 Bürgerbriefe pro Tag. Ein kleiner Teil davon (technische, administrative oder juristische Fragen) würden entweder den Ämtern zur direkten Erledigung oder im Generalsekretariat den zuständigen Stellen «zur Ausarbeitung eines Antwortentwurfs zur Unterschrift des Generalsekretärs» weitergeleitet. Dies sei in diesem Fall geschehen.
Der Rechtsdienst habe eine Stellungnahme ausgearbeitet und der Leitung des Generalsekretariats zur Unterschrift zugestellt. Dieses Vorgehen sei durchaus üblich. «Ich persönlich habe das Antwortschreiben erst nach dem Erscheinen des ersten Wavecom-Artikels im Frühling gelesen.»
Thurnherr beteuert, er habe in dieser Angelegenheit nie mit dem NDB zu tun gehabt: «Ich kenne NDB-Chef Markus Seiler, weil er früher Generalsekretär im Verteidigungsdepartement war, hatte aber weder mit ihm noch mit einem seiner Mitarbeitenden je über Wavecom gesprochen oder in anderer Form mich ausgetauscht», sagt Thurnherr.
Es stellt sich somit die Frage, woher denn der Jurist im Rechtsdienst wusste, dass hinter den Abklärungen der Geheimdienst steckt und zu welchen Schlussfolgerungen dieser gekommen ist?
Gemäss Christoph Julmy, Leiter des UVEK-Rechtsdienstes, habe der betreffende Mitarbeiter mit der Bundesanwaltschaft telefoniert. «Die Bundesanwaltschaft hat uns selber mitgeteilt, dass sie den Nachrichtendienst für die Untersuchungen beigezogen hat.»
Mit anderen Worten: Da plaudert ein BA-Mitarbeiter gegenüber einem subalternen UVEK-Juristen in einer brisanten Angelegenheit aus dem Nähkästchen.
Wirklich? Bei der Bundesanwaltschaft tönt es anders: «BAKOM und UVEK wurden nicht informiert. Hierzu bedürfte es einer gesetzlichen Grundlage, die uns dazu verpflichten würde. Eine solche gibt es nicht.»
Aussage gegen Aussage. Die Angelegenheit bleibt so lange unklar, wie der Nachrichtendienst den Einblick in seinen geheimen Wavecom-Bericht verweigert.
Ein entsprechendes Gesuch der «Nordwestschweiz» ist beim eidgenössischen Datenschützer hängig, der demnächst eine Empfehlung abgeben muss.
Unabhängig davon stellt sich natürlich auch die Frage, weshalb brisante Bürgerbriefe von subalternen Mitarbeitern abschliessend beantwortet werden, ohne dass höhere Stufen offenbar Kenntnis davon nehmen, wie geantwortet wird. (trs/aargauerzeitung.ch)