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St.-Ursen-Brandstifter legt Brand in Zelle in Olten

St.-Ursen-Brandstifter legt Brand in Zelle in Olten

19.10.2016, 12:2219.10.2016, 16:12
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Ein 66-jähriger Schweizer, der 2011 einen Brandanschlag auf die St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn verübt hatte, hat am Mittwochmorgen in seiner Zelle im Untersuchungsgefängnis Olten SO einen Brand verursacht. Er benutzte einen Wasserkocher als Hitzequelle.

Der Brand war kurz nach 5.50 Uhr bei der Alarmzentrale der Kantonspolizei Solothurn gemeldet worden. Die umgehend aufgebotene Feuerwehr Olten habe den Brand rasch unter Kontrolle bringen und löschen können, teilte die Kantonspolizei mit.

Dank raschem und professionellem Handeln des Personals im Untersuchungsgefängnis habe der Insasse praktisch unverletzt aus seiner Zelle geholt werden können. Er wurde zur Kontrolle ins Spital gebracht. Danach wurde er wieder zurück ins Untersuchungsgefängnis geführt.

Beim Brand entstand nach ersten Einschätzungen der Brandermittler ein Sachschaden von mehreren Tausend Franken. Die Zelle ist vorübergehend unbewohnbar.

Brandstifter beschäftigt Gerichte

Nach einem Entscheid des Bundesgerichts muss der Mann auf freien Fuss gesetzt werden. Eine nachträgliche Verwahrung des Schweizers sei nicht zulässig, befand das Bundesgericht Anfang Oktober. Dieses bestätigte damit einen Entscheid des Solothurner Obergerichts.

ZUR URTEILSEROEFFNUNG IM VERWAHRUNGSPROZESS GEGEN DEN BRANDSTIFTER DER ST.-URSEN-KATHEDRALE VOR DEM OBERGERICHT SOLOTHURN, STELLEN WIR IHNEN AM FREITAG, 12. AUGUST 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFU ...
St. Ursen nach dem BrandanschlagBild: KEYSTONE

Der unscheinbar wirkende Mann wartete im Untersuchungsgefängnis in Olten auf seine Freilassung. Der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) liegt jedoch eine Gefährdungsmeldung der Solothurner Staatsanwaltschaft vor.

Auf diesem Weg wurde ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet, das mit dem Strafverfahren nichts zu tun hat. Die KESB muss prüfe, welches Betreuungssetting der Mann zum Schutz von Dritten und zum eigenen Schutz braucht.

Strafe längst abgesessen

Der 66-Jährige hat die gegen ihn ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Brandstiftung, mehrfacher Störung des Bahnverkehrs sowie Drohung und Schreckung der Bevölkerung längst abgesessen. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verhängte im vergangenen Dezember indes eine nachträgliche Verwahrung.

An der Verhandlung vor Obergericht zur Verwahrung hatte sich der Mann ausgiebig äussern können. Er sprach ruhig und klar – doch vieles war kaum nachvollziehbar. Seine Mission sei schon lange erfüllt, sagte er. Aktionen wie die Brandstiftung seien nicht mehr notwendig. Er schreibe nun Bücher und Briefe.

Millionenschaden in der Kathedrale

Der Mann hatte am 4. Januar 2011 in der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn über den Altar und den darunter liegenden Teppich rund 20 Liter Benzin geschüttet.

Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde niemand. Beim Brandanschlag entstand ein Sachschaden von 3.5 Millionen Franken.

Davor hatte der Mann im März 2009 beim Bahnhof Olten-Hammer SO mit einer selber gebauten Metallvorrichtung einen Zug entgleisen lassen wollen. Und im Juli 2010 erschreckte er im Gotthardtunnel mit einer selbst gemachten «Bombenweste» Zugpassagiere. (sda)

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