Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (Ausweis F) erhalten im Kanton Zürich künftig nur noch Fürsorge und werden nicht mehr von der Sozialhilfe unterstützt. Dies entschied am Montag der Kantonsrat. Die Stadt Zürich droht wegen der finanziellen Folgen mit dem Referendum.
Statt des Sozialhilfesatzes wird Flüchtlingen mit dem Status F im Kanton Zürich künftig nur noch Asylfürsorge gezahlt – also 360 Franken pro Monat. Mit Sozialhilfe erhält eine Einzelperson rund 900 Franken. Damit sind Personen mit abgelehntem Asylantrag in Zukunft nicht mehr den anerkannten Flüchtlingen finanziell gleichgestellt.
Der Kantonsrat sprach sich am Montag mit 109 zu 60 Stimmen bei 4 Enthaltungen für die von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit geänderte Parlamentarische Initiative der SVP aus. Dagegen stimmten Grüne, SP und AL. Der Antrag der SP auf Ablehnung blieb chancenlos.
Im Kanton Zürich leben rund 5300 Ausländerinnen und Ausländer mit dem Status F. Dabei handelt es sich um Menschen, deren Asylgesuch abgewiesen wurde, die wegen der Situation in ihrem Herkunftsland aber nicht zurück geschafft werden können. Viele von ihnen bleiben mehrere Jahre – zum Teil auch dauerhaft – in der Schweiz.
Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die Gemeinden vom Kanton künftig kaum mehr Geld für Integrationsmassnahmen erhalten. Dadurch sollen rund 30 Millionen Franken eingespart werden. Gemäss Bundesgesetz sind die Gemeinden aber verpflichtet, auch für vorläufig Aufgenommene Integrationsmassnahmen zu ergreifen.
Diese Massnahmen sehen die Gegner gefährdet. So gab es denn auch bereits im Vorfeld viele kritische Stimmen von Gemeindevertretern. Der Stadtzürcher Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) schrieb den Kantonsräten einen Brief und warnte darin vor den «unabsehbaren finanziellen Folgen für die Integrationsarbeit der Gemeinden».
Der Stadt Zürich würden jährlich bis zu drei Millionen Franken entgehen. Auch Winterthur rechnet mit Mehrkosten von etwa einer Million Franken pro Jahr. Golta will, dass das Volk noch einmal darüber befindet, wie er auf Anfrage sagte. Die Stadt ziehe in Betracht, gegen die Gesetzesänderung das Referendum zu ergreifen.
Gut möglich, dass dieses von weiteren Gemeinden unterstützt wird. Denn auch der Gemeindepräsidentenverband hatte sich Anfang Jahr bereits wegen der finanziellen Konsequenzen gegen die Änderung ausgesprochen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass das Stimmvolk darüber befinden müsste – wird mit dem Kantonsratsentscheid vom Montag doch der Volkswille umgestossen. 2011 hatten die Zürcher Stimmberechtigten nämlich dem revidierten Sozialhilfegesetz deutlich zugestimmt.
Mit diesem Entscheid erhielten ab 2012 die vorläufig aufgenommenen Ausländer im Kanton Zugang zur Sozialhilfe. Der Gegenvorschlag der SVP, der den Systemwechsel für die Unterstützung ausklammerte, wurde damals klar abgelehnt. (sda)