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Sozialhilfe soll gekürzt werden: Grossfamilien, Jugendlichen und Widerspenstigen geht es ans Leder

Sozialhilfe soll gekürzt werden: Grossfamilien, Jugendlichen und Widerspenstigen geht es ans Leder

21.09.2015, 16:0921.09.2015, 16:31
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Weniger Geld für grosse Familien: Sozialhilfe soll gekürzt werden.
Weniger Geld für grosse Familien: Sozialhilfe soll gekürzt werden.
Bild: AP

Die Kantonalen Sozialdirektoren haben die erste Teilrevision der SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe verabschiedet. So soll der Grundbedarf für Grossfamilien ab 6 Personen gekürzt werden, ebenso die Ansätze für junge Erwachsene unter 25 Jahren mit eigenem Haushalt.

Zudem sollen die Sanktionsmöglichkeiten verschärft werden. Diese Änderungen beschloss die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) an der zweiten Sozialkonferenz. Am Montag präsentierte sie ihre Beschlüsse vor den Medien in Bern, zusammen mit der Leitung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

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Konkret soll der Grundbedarf bei Haushalten ab 6 Personen um 76 Franken pro Person und Monat reduziert werden.

Die Ansätze für Unter-25-Jährige mit eigenem Haushalt werden um 20 Prozent gekürzt, von heute 986 Franken auf 789 Franken.

Zudem wird die Bandbreite der Sanktionsmöglichkeiten für schwerwiegende Fälle auf 30 Prozent erhöht. Hält sich eine Sozialhilfebezügerin oder ein Sozialhilfebezüger nicht an die administrativen Vorgaben, können ihm oder ihr bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden.

Schliesslich wurde beschlossen, die sogenannte Minimale Integrationszulage (MIZ) abzuschaffen und sie in die sogenannte Integrationszulage (IZU) zu integrieren. Deren Bezug bedingt die Erbringung gewisser Leistungen, welche die Chance auf eine erfolgreiche Integration erhöhen oder erhalten.

Soll die Sozialhilfe gekürzt werden?

Die Beschlüsse zur Revision der SKOS-Richtlinien fasste die SODK zusammen mit Vertretern der Gemeinden und Städte sowie der Leitung der SKOS.

Die SODK wird die neuen Richtlinien per 1. Januar 2016 in Kraft setzen. Die SKOS-Richtlinien haben keinen bindenden Charakter, sondern dienen als Empfehlung. An ihnen orientieren sich Sozialämter bei der Berechnung und Handhabung von Sozialhilfe.

Erstmals Kürzung von Beiträgen

«Diese Änderungen stellen einen Wendepunkt in der Geschichte der SKOS-Richtlinien dar»
SKOS-Co-Präsident Felix Wolffers am Montag vor den Medien

Erstmals seien Reduktionen beschlossen worden – auf Geheiss der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Zuvor seien die Beiträge stets erhöht worden.

Alle kantonalen Sozialdirektoren an einem Tisch.
Alle kantonalen Sozialdirektoren an einem Tisch.
Bild: KEYSTONE

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe waren jüngst immer mehr unter Druck geraten. Mehrere Gemeinden traten aus Protest aus der SKOS aus.

Die SODK machte am Montag darauf aufmerksam, dass der Kostendruck bei der Sozialhilfe nicht alleine mit einer Revision der SKOS-Richtlinien geregelt werden könne. Es brauche weitere Massnahmen, etwa beim Unterhaltsrecht.

In einer ersten Stellungnahme kritisierten das Hilfswerk Caritas und die SP die erste Etappe der Revision der SKOS-Richtlinie als «Dammbruch» und «Verschlechterung» bei der Sozialhilfe. (sda)

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54 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wilhelm Dingo
21.09.2015 19:25registriert Dezember 2014
Es ist schon unglaublich was da für eine Anspruchshaltung herrscht, auch nah der Anpassung. Die Beträge die teils genannt werden sind übrigens nachdem die Gemeinde die Miete bezahlt hat.
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Matthias Studer
21.09.2015 16:43registriert Februar 2014
Es könnten mal die Experten Herren Sozialdirektoren ein Jahr auf diesen Level leben. Mal schauen wie lange sie noch von Kürzungen sprechen.
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dnsd
21.09.2015 19:48registriert November 2014
Jeder der hier lauthals ruft, dass es eine Frechheit sei die Gelder zu kürzen, darf Ende Monat auf die Bank gehen, den gewünschten Betrag abheben und an die seiner Meinung nach Bedürftigen verteilen.
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