Die Kantone wollen die SKOS-Richtlinien für die Sozialhilfe verschärfen. Künftig soll der Grundbedarf bei Grossfamilien und jungen Erwachsenen gesenkt werden. Daneben fordern die Kantone, die Sanktionsmöglichkeiten auf 30 Prozent der Sozialhilfe auszuweiten.
Diese Eckwerte hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) an ihrer ersten Sozialkonferenz festgelegt. Dies sei in Absprache mit Vertretern der Gemeinden und Städten geschehen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Weiter will die SODK das Anreizsystem in der Sozialhilfe überarbeiten. Unverändert bleibt der Einkommensfreibetrag.
Die SODK wird die Richtlinien an der nächsten Sozialkonferenz im September verabschieden und per 1. Januar 2016 in Kraft setzen. Das soll die Legitimation der Empfehlungen erhöhen, an denen sich viele Gemeinden bei der Berechnung und Handhabung von Sozialhilfe orientieren.
Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) waren jüngst immer mehr unter Druck geraten. Mehrere Gemeinden traten aus Protest aus der SKOS aus. Um zu sehen, wo der Schuh drückt, hatte die SKOS Anfang Jahr eine Revision angestossen und ihren 900 Mitgliedern einen Fragenkatalog unterbreitet.
Ausgelöst hatte die Debatte ein Bundesgerichtsurteil im Fall der Gemeinde Berikon. Die Aargauer Gemeinde wurde zurückgepfiffen, weil sie einem unkooperativen Sozialhilfebezüger die Sozialhilfe gestrichen hatte.
Die SKOS ist eine private Organisation. Alle Kantone sind aber Mitglied des Vorstandes, dem auch Städte, Gemeinden sowie private Organisationen angehören. (sda)