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Sozialhilfe

Keine Sozialhilfe mehr für ausländische Stellensuchende

Keine Sozialhilfe mehr für ausländische Stellensuchende

04.03.2016, 18:48
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Ausländer und Ausländerinnen, die zur Stellensuche einreisen, sollen künftig in der ganzen Schweiz keine Sozialhilfe mehr erhalten. Das schlägt der Bundesrat dem Parlament vor. Heute ist dies je nach Kanton anders geregelt.

Ausländergesetz sol geändert werden

Bauarbeiter im Ceneri-Basistunnel.
Bauarbeiter im Ceneri-Basistunnel.
Bild: TI-PRESS

Der Bundesrat will nun mit einer nationalen Regelung Klarheit schaffen und Sozialhilfemissbrauch verhindern. Eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes legte er am Freitag im Rahmen der Umsetzung der Masseinwanderungsinitiative vor.

Geregelt wird darin auch, wann eine arbeitslose Person ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert, was ebenfalls Auswirkungen auf die Sozialhilfe hat. Auch hier herrscht derzeit gemäss Bundesrat eine unterschiedliche Praxis.

Neu soll ein Ausländer mit EU-/EFTA-Aufenthaltsbewilligung, dem während der ersten zwölf Monate in der Schweiz gekündigt wird, sein Aufenthaltsrecht grundsätzlich noch während eines halben Jahres behalten. Anspruch auf Sozialhilfe hat er während dieser Zeit nicht.

Wer länger als ein Jahr hier ist, kann Hilfen beantragen

Anders ist es bei jenen Ausländern, die bereits länger als ein Jahr in der Schweiz sind. Verlieren sie ihre Stelle, können sie Sozialhilfe beziehen. Allerdings erlischt ihre Aufenthaltsbewilligung ebenfalls nach einem halben Jahr.

Durch die Änderungen erwartet der Bundesrat einen «geringfügigen Rückgang» der Sozialhilfeausgaben. Er hält aber fest, dass jene Personen ohne Anspruch auf Sozialhilfe weiterhin das Recht auf Nothilfe haben. Der Anspruch auf das Existenzminimum bestehe gemäss Praxis des Bundesgerichts unabhängig vom Aufenthaltsstatus einer Person, hält der Bundesrat in der Botschaft fest.

Anziehen will der Bundesrat die Schraube auch bei den Ergänzungsleistungen. Das Freizügigkeitsabkommen sieht vor, dass eine Person mit einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit keine staatlichen Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen darf. Tut sie das doch, erlischt ihr Aufenthaltsrecht.

Härteres Vorgehen bei EL-Bezügern

Das gelte auch beim Bezug von Ergänzungsleistungen, hält der Bundesrat fest. Den Migrationsbehörden fehlten jedoch regelmässig die Informationen, um bei einem Bezug von Ergänzungsleistungen die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.

Der Bundesrat will daher eine gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden schaffen. Ausdrücklich ausgeschlossen wird zudem der Bezug von Ergänzungsleistungen durch Ausländer und Ausländerinnen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben.

Mit den verschiedenen Massnahmen will der Bundesrat den Vollzug der Personenfreizügigkeit verbessern und eine einheitliche Anwendung des Freizügigkeitsabkommen gewährleisten. Die Vorlage geht nun ans Parlament.

(sda)

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