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Bundesrat will Gesetz über Risiko-Sportarten abschaffen

Canyoning am Aletsch-Gletscher. Das Gesetz über Risiko-Sportarten legt fest, dass kommerzielle Anbieter eine Bewilligung brauchen.
Canyoning am Aletsch-Gletscher. Das Gesetz über Risiko-Sportarten legt fest, dass kommerzielle Anbieter eine Bewilligung brauchen.
Bild: CATERSNEWS

Bundesrat will Gesetz über Risiko-Sportarten abschaffen

27.12.2015, 05:4827.12.2015, 09:51
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Es war im Juli 1999, als beim bisher schwerwiegendsten Canyoning-Unglück im Berner Oberland 21 Menschen ums Leben kamen, die meisten australische Touristen. 15 Jahre später trat nach einem harten politischen Kampf ein Gesetz in Kraft, das solch tragische Unfälle verhindern soll.

18 Monate nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen will der Bundesrat das Gesetz nun wieder einstampfen, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» berichtet.

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Als Vorwand muss das Sparprogramm herhalten, denn genau in der Botschaft dazu versteckt der noch zuständige Sportminister Ueli Maurer die Annullierung. «Der Bund und die Kantone werden dadurch von administrativen Aufgaben entlastet. Die Einsparung beim Bund beläuft sich auf 150'000 Franken.» Weniger Sicherheit gebe es deswegen nicht, findet die Regierung.

Das sieht man in der Branche dezidiert anders. «Ohne das Gesetz haben wir keine Kontrolle mehr über Ausbildung und Qualität von ausländischen Anbietern», sagt Pierre Mathey, Präsident des Schweizer Bergführerverbands gegenüber der Zeitung. «Das können wir uns als Tourismusdestination von internationalem Rang nicht leisten.» (dwi)

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