Schweiz
Sport

Dein Golfball in meinem Gesicht – nun ein Fall fürs Zürcher Obergericht

Dein Golfball in meinem Gesicht – nun ein Fall fürs Zürcher Obergericht

14.07.2016, 13:2111.11.2020, 12:49
Mehr «Schweiz»

Wie vorsichtig muss ein Golfer beim Abschlag sein? Mit dieser Frage setzt sich am Donnerstagnachmittag das Zürcher Obergericht auseinander. Ein Mann, dem auf dem Golfplatz Kyburg ein Ball mitten ins Gesicht flog, klagt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Zwei damals 61-Jährige spielten im Juli 2010 unabhängig voneinander eine Runde Golf. Der eine schlug gerade bei Loch 9 ab. Doch er traf den Ball offenbar nicht ideal.

Denn der Golfball flog nicht wie erhofft nahe ans Loch 9. Er sauste vielmehr dem anderen Spieler mitten ins Gesicht, der sich 60 Meter entfernt an Loch 7 auf seinen Abschlag vorbereitete. Dieser zog sich eine Rissquetschwunde an der Unterlippe, eine Zahnschmelzabsprengung an zwei Zähnen sowie eine Zahnfraktur zu.

Der Spieler an Loch 9 habe damit rechnen müssen, dass er bei einem Abschlagfehler eine andere Person treffen könnte, befand die Staatsanwaltschaft. Anfänglich hatte sie zwar Zweifel und wollte gar kein Verfahren einleiten. Doch das Bundesgericht ordnete auf eine Beschwerde des verletzten Golfers ein solches an.

Darauf klagte die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen den Golfspieler wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch gegen den Betreiber und den Erbauer des Platzes. Diese hätten zwischen den Bahnen 7 und 9 für ein Netz sorgen müssen.

Justiz
AbonnierenAbonnieren

In erster Instanz erfolgten vor dem Pfäffiker Bezirksgericht drei Freisprüche. Auf einem Golfplatz würden Golfbälle herumfliegen, meinte der Einzelrichter im Oktober 2014. Das sei ein gewisses erlaubtes Risiko, es liege kein strafbares Verhalten vor. Der getroffene Golfer legte gegen dieses Urteil Berufung ein.

Golfer spielen trotz Riesen-Alligator weiter

1 / 5
Golfer spielen trotz Riesen-Alligator weiter
Abschlag? Jetzt besser nicht: In Englewood in Florida ...
quelle: x80001 / handout
Auf Facebook teilenAuf X teilen

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
12 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
stiberium
14.07.2016 13:37registriert September 2014
Neue Vorschrift für Golfplätze!!
Dein Golfball in meinem Gesicht – nun ein Fall fürs Zürcher Obergericht 
Neue Vorschrift für Golfplätze!!
380
Melden
Zum Kommentar
avatar
sidi77
14.07.2016 14:05registriert Februar 2016
Der Kläger sollte Einsicht haben und auf Minigolf umsteigen. Dort fliegen die Bälle üblicherweise weniger weit und richten deshalb weniger potenziellen Schaden an.
360
Melden
Zum Kommentar
avatar
gudis
14.07.2016 14:07registriert Mai 2016
Das ist doch einfach das Risiko bei diesem Sport.
Ich klage doch auch niemanden an, der mich in einem Amateurfussballspiel heruntergrätscht.
330
Melden
Zum Kommentar
12
4-Tage-Woche: Erstes grosses Pilotprojekt in der Schweiz
Immer mehr Länder und Unternehmen testen die 4-Tage-Woche. Nun soll bald auch in der Schweiz ein gross angelegtes Pilotprojekt beginnen. Das Wichtigste zu den bisherigen Erkenntnissen, zur 4-Tage-Woche weltweit und in der Schweiz.

Vier Tage in der Woche arbeiten, drei Tage pausieren – und trotzdem 100 Prozent des Lohnes erhalten: Für viele klingt das zu gut, um wahr zu sein. Und trotzdem ist die 4-Tage-Woche seit einiger Zeit auf dem Vormarsch.

Zur Story