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Nur bedingte Strafe für Vergewaltigung und Missbrauch – SG-Staatsanwalt fordert Haft

Nur bedingte Strafe für Vergewaltigung und Missbrauch – SG-Staatsanwalt fordert Haft

15.01.2018, 13:3615.01.2018, 13:44
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Weil er eine 16-Jährige vergewaltigt und mehrere minderjährige Mädchen missbraucht haben soll, wurde ein 30-jähriger Mann mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bestraft. Er hatte seine Opfer im Internet gesucht. Am Kantonsgericht St.Gallen verlangt die Staatsanwaltschaft mindestens 3.5 Jahre Gefängnis.

Laut Anklage missbrauchte der in der Schweiz aufgewachsene, türkische Staatsangehörige zwischen Herbst 2013 und Winter 2014 zehn minderjährige Mädchen. Wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und weiterer Delikte hatte das Kreisgericht See-Gaster ihn im September 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 350 Tagessätzen zu je 100 Franken und einer Busse verurteilt. Zwei seiner Opfer sollte er Genugtuungssummen von 15'000 bzw. 3000 Franken bezahlen.

Kindliche Naivität ausgenutzt

Gegen dieses Urteil appellierte die St.Galler Staatsanwaltschaft. Das Strafmass der Vorinstanz werde der Schwere der Taten nicht gerecht, erklärte der zuständige Staatsanwalt am Montag vor dem Kantonsgericht.

Der beschuldigte habe seine Opfer systematisch im Internet gesucht, um ihr Vertrauen und ihre kindliche Naivität für seine sexuellen Bedürfnisse auszunutzen. Er habe versucht, das Vergewaltigungsopfer zum Alkohol trinken zu überreden, damit eine enthemmende Wirkung eintrete. Das Mädchen war knapp 16 Jahre alt.

Sie habe den Mann über ihre Cousine im Internet kennengelernt, erzählte die junge Frau in der Befragung des vorsitzenden Richters. Über ein Jahr lang hätten sie sporadisch miteinander gechattet. Schliesslich habe sie eingewilligt, sich mit ihm zu treffen. Sie hätten sich geküsst. Als er mehr gewollt habe, habe sie Nein gesagt. Dann sei er plötzlich ein anderer Mensch geworden und habe sie bedrängt. Sie habe sich gewehrt und geschrien, doch habe es nichts genützt.

Gemäss der Anklage nötigte er zahlreiche weitere Mädchen sexuell. Das jüngste Opfer war 13 Jahre alt, als sich der damals 26-Jährige an ihm verging. Einzelne Sex-Treffen filmte der Beschuldigte und schickte die Videos an andere Chat-Bekannte oder er drängte die Mädchen, ihm Nackt-Selfies zu schicken. Später drohte er den leichtgläubigen Opfern, die Aufnahmen den Eltern zu zeigen oder im Internet zu veröffentlichen.

Beschuldigter bestreitet Vergewaltigung

Der Beschuldigte bestritt die sexuellen Kontakte mit den teilweise minderjährigen Mädchen zwar nicht, verneinte aber die Vergewaltigung. Als das Mädchen geschrien habe, habe er gemerkt, dass der Sex mit ihr ein Fehler sei. Sobald er in der Lage gewesen sei, habe er damit aufgehört. Er erinnere sich nicht mehr an alle Details.

Ihm tue heute die ganze Sache leid. Er wolle damit abschliessen und in die Zukunft schauen. Auf die mögliche Gefängnisstrafe angesprochen, begann der Mann zu weinen.

Der Verteidiger zweifelte aus strafrechtlicher Sicht den Tatbestand einer Vergewaltigung an. Es handle sich viel eher um sexuelle Nötigung.

Sein Mandant sei durch das erstinstanzliche Urteil bereits genügend hart bestraft worden. Er müsse Verfahrenskosten und Genugtuungssummen von insgesamt 70'000 Franken zahlen. Als Ausländer drohe ihm zudem die Landesverweisung durch das Migrationsamt. Das Urteil des Kantonsgerichts St.Gallen wird in den nächsten Tagen erwartet. (sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Klangtherapie
15.01.2018 15:37registriert Dezember 2017
Er wolle abschliessen und in die Zukunft schauen...
Und was ist mit der Zukunft der Opfer die wahrscheinlich ein Leben lang damit zu kämpfen haben?
Aus meiner Sicht sind auch 3.5 Jahre noch zu wenig.
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l'aglia
15.01.2018 16:03registriert Dezember 2015
In den USA hätte das wohl an die 20 Jahre Gefängnis gegeben. Ich sage nicht, dass das Justizsystem in den USA als Vorbild gelten soll, aber unser Justizsystem ist ein Witz. Wäre der Täter nach der Vergewaltigung durch eine Ortschaft gerast, wäre die Haftstrafe wohl bedeutend länger ausgefallen...
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Wakuli* hasnümm vergässe
15.01.2018 14:31registriert Dezember 2017
Genügend bestraft mit 70'000?
und einer evtl. Abschiebung?
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