Auto- und Motorradfahrer müssen ihr Fahrzeug künftig erst nach fünf statt wie heute nach vier Jahren erstmals prüfen lassen. Spätestens bis zum sechsten Jahr muss die Prüfung durchgeführt sein. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2017.
Mit der Änderung trage der Bundesrat dem technischen Fortschritt Rechnung, schreibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einer Mitteilung. Die Autos und Motorräder, die heute in Verkehr gebracht würden, wiesen einen markant höheren Standard auf. Fahrzeugmängel seien in deutlich weniger als einem Prozent der Fälle die massgebliche Unfallursache.
Die zweite Prüfung von Autos und Motorrädern muss nach weiteren drei Jahren erfolgen, dann sind Prüfungen alle zwei Jahre vorgeschrieben. (wst/sda)
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