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Raser: Ständeräte ritzen mit Brief an Bundesgericht an Gewaltentrennung

Gerichte sollen Raser leichter bestrafen, schreiben Ständeräte – warum das heikel ist

12.01.2018, 04:2812.01.2018, 09:57
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Das Bundesgericht soll die Strafpraxis für Raser sofort lockern und die Rechtsprechung bereits vor einer allfälligen Anpassung des Gesetzes ändern. Dazu fordert die Verkehrskommission des Ständerats das Bundesgericht in einem Brief auf.

«Die Kommission möchte (...), dass bereits vor dem Inkrafttreten der Anpassungen an Via sicura bei Raserdelikten Härtefälle möglichst vermieden und dem richterlichen Ermessen und der Berücksichtigung des Einzelfalls mehr Gewicht geschenkt werden können», heisst es in dem Schreiben, über das der «Tages-Anzeiger» am Freitag berichtete.

Der Brief, der auch der Nachrichtenagentur SDA vorliegt, datiert vom 5. September. Die Kommission argumentiert darin, dass selbst wenn beide Parlamentskammern eine Lockerung schnellstmöglich annehmen würden, es voraussichtlich noch mindestens zwei Jahre dauere, bis die Gesetzesänderung in Kraft treten könne. In der Zwischenzeit befürchtet die Kommission unverhältnismässige Strafen und Härtefälle.

Ein Auto-Wrack steht an der Emil Kloeti-Strasse in Zuerich am Samstag, 4. juni 2005. Die Zuercher Polizei macht in ihrer neusten Verkehrssicherheitskampagne Raser eindruecklich auf die Folgen ihrers T ...
Mit Autowracks machte eine Kampagne gegen Raser im Jahr 2005 auf sich aufmerksam.Bild: KEYSTONE

Kommissionspräsident Olivier Français (FDP/VD) dankt am Schluss des zweiseitigen Briefs im Namen der Kommission dem Bundesgericht «im Voraus für die Berücksichtigung» des Anliegens.

Robert Cramer, conseiller aux Etats Verts, Olivier Franais, conseiller national PLR, co-president du comite suisse, et Geraldine Savary, conseillere aux Etats PS, co-presidente du comite suisse, de  ...
Schickte den umstrittenen Brief ab: Olivier Français (m.).Bild: KEYSTONE

Verstoss gegen die Gewaltentrennung

Für Alt-Bundesrichter Giusep Nay verstösst das Schreiben dem Zeitungsbericht zufolge gegen die Gewaltentrennung.

Der Brief enthalte eine Anweisung an des Bundesgericht, wie es eine geltende Gesetzesbestimmung anwenden solle, wird Nay zitiert.

Die Richter hätten aber nach den anerkannten rechtlichen Auslegungsregeln zu entscheiden, und nicht nach solchen einer Parlamentskommission.

Das Gericht habe den Brief zur Kenntnis genommen und habe diesem keine weitere Folge gegeben.

Kommissionsmitglieder hingegen sind laut «Tages-Anzeiger» der Auffassung, dass es sich beim Brief ans Bundesgericht lediglich um ein «Informationsschreiben» handelt. Es sei nie darum gegangen, Einfluss auf die Gewaltenteilung zu nehmen, zitiert das Blatt Ständerat Josef Dittli (FDP/UR).

Das Bundesgericht selber misst dem Schreiben offenbar keine grosse Bedeutung bei. Das Gericht habe den Brief zur Kenntnis genommen und habe diesem keine weitere Folge gegeben, zitiert der «Tages-Anzeiger» einen Sprecher.

Lockerung fünf Jahre nach Einführung

Fünf Jahre nach Einführung der strengen Strafen für Raser soll die Via-sicura-Gesetzgebung wieder gelockert werden. Der Ständerat will im Einklang mit dem Bundesrat den Richtern mehr Spielraum geben, die Mindestfreiheitsstrafe soll gestrichen werden.

Die kleine Kammer stimmte im Dezember einstimmig einer Motion der Verkehrskommission mit dieser Forderung zu. Der Nationalrat hat ebenfalls Vorstösse mit der gleichen Stossrichtung überwiesen, das Geschäft aber noch nicht behandelt. (sda)

Raser sind doof – aber auch diese Typen willst du nicht in deinem Auto haben

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Fabio74
12.01.2018 08:00registriert März 2016
Gute Nacht Demokratie und Gewaltenteilung. grauenhaft, wie manche Menschen nicht denken.
Richter haben sich an heute gültiges Recht zu halten und nicht an irgendein Recht irgendwann. Zudem hat die Legislative der Judikative keine Instruktionen zu erteilen
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derEchteElch
12.01.2018 06:57registriert Juni 2017
„Fünf Jahre nach Einführung der strengen Strafen für Raser soll die Via-sicura-Gesetzgebung wieder gelockert werden“

Ich als Autofahrer bin gegen diese Lockerung.

Es gibt KEINEN einzigen Grund, so schnell zu fahren, wie es heute als „Raserdelikt“ definiert ist. KEINEN EINZIGEN!

Jeder, der was anderes behauptet ist entweder;
-> nicht fähig, vorausschauend zu planen
-> nicht verantwortungsbewusst oder
-> nicht fähig, genug aufmerksamzu sein

Und jetzt, hatet mich, ihr Raser! ⚡️⚡️⚡️
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japorto100
12.01.2018 07:29registriert Mai 2017
Macht grundsätzlich Sinn. Jedoch ermöglicht es auch die Diskrimation und Korruption bei Gerichtsprozessen.

Aber ich finde, keine Strafe soll automatisch verlaufen sondern es muss einfach situationsabhängig beurteilt und erst dann ein verhältnismässiges Strafe gefällt werden. Vom Allgemeinem zum Einzelnem und nicht umgekehrt
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