Eine junge Frau, die sich zusammen mit ihrem damals vierjährigen Sohn vermutlich dem «IS» anschliessen wollte, muss sich am Freitag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. Wann das Urteil fallen wird, ist noch offen.
Die 31-Jährige versuchte nach Raqqa in Syrien zu gelangen, als die Stadt noch ein «IS»-Hauptquartier war. Mittlerweile ist der sogenannte «Islamische Staat» («IS») aus der Stadt vertrieben worden.
Gemäss Anklageschrift soll die Frau sich über das Internet radikalisiert haben. Ende 2015 habe sie dann in Ägypten ihre ganze Habe verkauft um mit dem daraus erzielten Geld ihre Reise nach Syrien zu finanzieren, wo sie sich mit ihrem vierjährigen Sohn dem «IS» anschliessen wollte. Im Januar 2016 wurde die junge Frau dann aber an der Grenze zur Türkei verhaftet. Trotzdem habe sie zwei weitere Male versucht, nach Syrien zu gelangen, schreibt die Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift.
Aus der Anklageschrift geht auch hervor, wie die Frau der Ideologie des «IS» verfiel und wie stark sie sich mit der Terrororganisation identifiziert hat. Demnach war die Frau, die mit einem Ägypter verheiratet war, Ende 2009 zum Islam konvertiert und hatte sich in der Folge über das Internet mit immer radikaleren Positionen identifiziert.
Die Angeklagte sei überzeugt, dass jeder Muslim die Pflicht habe, zum «IS» zu gehen und diesen zu unterstützen. Die Angeklagte liebe den «IS» und stehe nicht mehr hinter den westlichen Werten. Die Schweiz, ihr Rechtssystem und ihre Regierung lehne sie schon deshalb ab, da die Schweiz Frankreich im Kampf gegen den «IS» unterstütze, heisst es in der Anklageschrift.
Offiziell ist sie wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al Kaida» und Islamischer Staat vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona angeklagt. Die Strafanträge werden an der Hauptverhandlung vom Freitag gestellt. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen. (sda)