Einstimmig und in Einklang mit dem Bundesrat beantragt die SGK im Ständerat eine Ergänzung des Gesetzes, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Gemäss ihrem Vorschlag wäre es verboten, Arzneimittel auszuführen oder mit ihnen Handel im Ausland zu betreiben, wenn davon auszugehen ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind.
Da die betroffenen Arzneimittel auch medizinisch genutzt werden können, soll Swissmedic im Hinblick auf die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung jeweils überprüfen, ob die Stoffe bei einer Hinrichtung zum Einsatz kommen sollen. Die Schweizer Regelung soll sich dabei an jene der EU anlehnen.
Das Heilmittelgesetz hat die Kommission noch nicht zu Ende beraten. Erste Entscheide sind jedoch gefallen. So will die Kommission wie der Nationalrat, dass Apothekerinnen und Apotheker in Notfällen und in Fällen, die der Bundesrat festlegt, verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verschreibung abgeben können. Allerdings soll dies nur nach einem direkten Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten möglich sein.
Dagegen lehnt die Ständeratskommission die vom Nationalrat beschlossene vereinfachte Zulassung von gewissen Arzneimitteln ab, die seit mindestens 10 Jahren in EU- oder Efta-Ländern zugelassen sind. Damit würde sich die Schweiz in einem Mass auf ausländische Arzneimittelkontrollen abstützen, wie dies selbst EU-Länder untereinander nicht täten, argumentierten die Gegnerinnen und Gegner. (sda)