Schweiz
Fall Walker

Fall Walker: Staatsanwalt unter Verdacht, Gericht muss handeln

Staatsanwälte im Fall Walker unter Verdacht – Rechtsprofessor bestätigt: «Jetzt muss das Obergericht handeln!»

Recherchen der «Rundschau» legen den Verdacht nahe, dass zwei Staatsanwälte wichtige Informationen zum Kronzeugen zurückgehalten und sich damit strafbar gemacht haben. Ein Blick in die Gesetze zeigt: Das Obergericht muss handeln. Das bestätigt auch Rechtsprofessor Benjamin Schindler.
23.10.2015, 19:5128.10.2015, 09:15
carmen epp
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Was bisher geschah:

  • Der Erstfelder Cabaretbetreiber Ignaz Walker soll im November 2010 einen Killer beauftragt haben, um seine damalige Ehefrau umzubringen.
  • Mit der Waffe, mit der der Auftragskiller auf seine Ehefrau geschossen haben soll, soll Walker selber im Januar 2010 auch auf einen holländischen Gast, Johannes Peeters, geschossen haben.
  • Das Urner Landgericht verurteilte Walker 2012 für die beiden Taten zu zehn Jahren Haft, ein Jahr später erhöhte das Obergericht die Strafe auf 15 Jahre.
  • Das Bundesgericht hob das Urteil gegen Walker im Dezember 2014 auf.
  • Recherchen der «Rundschau» hatten bereits Zweifel an der Schuld Walkers gesät. Diese wurden im Laufe des Prozesses der Berufungsverhandlung bestätigt.

Der Verdacht, der derzeit über der Urner Justiz liegt, wiegt schwer: Der ehemalige Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi und sein Nachfolger Thomas Imholz haben sich möglicherweise strafbar gemacht. Beide müssen gewusst haben, wo sie den Kronzeugen im Fall Ignaz Walker hätten ausfindig machen können.

Schliesslich leistete die Staatsanwaltschaft Uri vor zwei Jahren den französischen Behörden Rechtshilfe bei deren Ermittlungen gegen den Holländer. Im Verfahren gegen Ignaz Walker hingegen beteuerte Ulmi mehrfach und Imholz bis zuletzt, nicht zu wissen, wie man Peeters ausfindig machen könnte.

Sollte sich der Verdacht erhärten, hätten Imholz und Ulmi Amtsmissbrauch begangen. Dazu hält das Schweizer Strafgesetzbuch folgendes fest: «Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Hat sich zusammen mit Vorgänger Bruno Ulmi möglicherweise strafbar gemacht: Oberstaatsanwalt Thomas Imholz.
Hat sich zusammen mit Vorgänger Bruno Ulmi möglicherweise strafbar gemacht: Oberstaatsanwalt Thomas Imholz.
Bild: KEYSTONE

Seit Mittwoch wissen auch die Urner Oberrichter vom Verdacht gegen die beiden Staatsanwälte. Nachdem die «Rundschau» ihre Recherchen publik gemacht hatte, übergab Walkers Verteidiger Linus Jaeggi dem Gericht die Dokumente aus Frankreich sowie eine E-Mail vom Bundesamt für Justiz, die die Rechtshilfeleistung aus dem Jahr 2013 bestätigt. Handfeste Indizien also, die nahelegen, dass sich die beiden Staatsanwälte tatsächlich strafbar gemacht haben.

Urner Obergericht steht in der Pflicht

Gemäss Artikel 7 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) sind Strafbehörden – dazu gehört auch das Obergericht – «verpflichtet», ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen, «wenn ihnen Straftaten oder auf Straftaten hinweisende Verdachtsgründe bekannt werden».

Neben dem Verfolgungszwang schreibt die StPO in solchen Fällen gar eine Anzeigepflicht vor: «Strafbehörden sind verpflichtet, alle Straftaten, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen», heisst es in Artikel 302 weiter.

Damit spricht die StPO eine klare Sprache: Das Obergericht kann den Verdacht nicht einfach ignorieren – es muss handeln.

Ein weiterer Hinweis darauf, dass das Obergericht nun in der Pflicht steht, findet sich auch in der kantonalen Gesetzgebung. Laut Gesetz über die Organisation der richterlichen Behörden (GOG) des Kantons Uri übt das Obergericht mit einer eigenen Kommission die Fachaufsicht über die richterlichen Behörden und damit auch über die Staatsanwaltschaft aus. In Artikel 56 des GOG werden gar Disziplinarmassnahmen aufgeführt, die das Obergericht ergreifen kann: von Rügen über Geldbussen bis hin zur zeitweiligen Einstellung im Amt oder gar die Entlassung aus dem Amt.

Sieht das Obergericht in der Verantwortung: HSG-Rechtsprofessor Benjamin Schindler.
Sieht das Obergericht in der Verantwortung: HSG-Rechtsprofessor Benjamin Schindler.
screenshot: youtube/law school, universität st. gallen
«Die Staatsanwaltschaft muss von Amtes wegen eine Untersuchung einleiten und zwar durch einen unabhängigen Staatsanwalt.»
Benjamin Schindler, Rechtsprofessor

Das bestätigt auch Rechtsprofessor Benjamin Schindler von der Universität St. Gallen: «Das Obergericht ist verpflichtet, die entsprechenden Schritte einzuleiten, nachdem es von den Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft erfahren hat.» Wenn das Obergericht schon von Gesetzes wegen für Disziplinarmassnahmen zuständig ist, muss es gemäss Schinder «erst recht zuständig sein, wenn es um die Einleitung eines Strafverfahren geht».

Das Obergericht müsste nun die Staatsanwaltschaft auf den Verdacht hinweisen, so Schindler. «Diese muss dann von Amtes wegen eine Untersuchung einleiten und zwar durch einen unabhängigen Staatsanwalt.» Da sich die Untersuchung auch gegen den jetzigen Oberstaatsanwalt richten würde, müsste nach Einschätzung von Schindler ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus einem anderen Kanton ernannt werden. Ausserdem möglich wäre eine Selbstanzeige der beiden Staatsanwälte.

Schnelles Handeln gefragt

Ob und wie das Urner Obergericht nun handeln wird, bleibt jedoch unklar. Einen Fragenkatalog von watson dazu wollte das Gericht mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht beantworten. Damit scheint das Obergericht abwarten zu wollen, was Oberstaatsanwalt Imholz am kommenden Montag in seinem Plädoyer zu den Vorwürfen sagt.

Damit wird Imholz richtigerweise das rechtliche Gehör gewährt. Gleichzeitig könnte jedoch auch Gefahr im Verzug sein. Ist an den Vorwürfen gegen Imholz etwas dran und er hat dem Gericht tatsächlich wichtige Informationen zu Peeters vorenthalten, hätte er nun seit Mittwoch alle Zeit der Welt, allenfalls belastendes Material verschwinden zu lassen.

Angesichts dieser zumindest theoretisch möglichen Wiederholungs- und damit Verdunkelungsgefahr täte das Obergericht gut daran, schnellstmöglich zu handeln. Das Gesetz über die Organisation des richterlichen Behörden des Kantons Uri gäbe dem Obergericht hier sogar Massnahmen an die Hand. So steht im Artikel 55 des GOG, dass das Obergericht zum Zweck der Fachaufsicht «namentlich Inspektionen durchführen, den Geschäftsverkehr prüfen, Akten einsehen und Berichte einfordern» kann.

Gewaltentrennung hochgehalten

Zu Recht abwarten will die Urner Regierung: «Wir gehen davon aus, dass die Gerichte im Verlaufe des Prozesses die Sachlage klären. Eine inhaltliche Stellungnahme steht uns gestützt auf die Gewaltenteilung nicht zu», sagt Justizdirektorin Heidi Z’graggen.

Schweigt und verweist auf die Gewaltenteilung: Justizdirektorin Heidi Z'graggen (neben Bundesrat Maurer, bei den diesjährigen Feierlichkeiten zum Jubiläum des Rütlirapports).
Schweigt und verweist auf die Gewaltenteilung: Justizdirektorin Heidi Z'graggen (neben Bundesrat Maurer, bei den diesjährigen Feierlichkeiten zum Jubiläum des Rütlirapports).
Bild: KEYSTONE

Eine gut funktionierende Rechtsprechung sei für den Kanton Uri äusserst wichtig, hält Z’graggen weiter fest. Die Justizdirektion werde «selbstverständlich» nach Abschluss des Gerichtsverfahrens eine Beurteilung vornehmen und dem Regierungsrat vorlegen, so Z’graggen. Dieser werde dann beurteilen, ob und welche Massnahmen diesbezüglich allenfalls zu ergreifen sind.

Auch für die Legislative sei es nun zu früh, sich dazu zu äussern, sagt Patrizia Danioth (CVP), Präsidentin der Staatspolitischen Kommission des Urner Landrats, gegenüber dem «Urner Wochenblatt». Die politische Wertung der geäusserten Vorwürfe gegen die Urner Staatsanwaltschaft könne erst im Nachgang erfolgen, das gelte auch für allfällige Massnahmen. «Selbstverständlich erwarte ich als Bürgerin des Kantons Uri eine Klärung durch die Staatsanwaltschaft noch während des Gerichtsprozesses», so Danioth.

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1 Kommentar
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Androider
23.10.2015 21:22registriert Februar 2014
Ich finde den Artikel sehr gut geschrieben, vor allem mit den verschiedenen Gesetzesartikel und -bestimmungen. Insgesamt ist die Reportage von watson zum Fall Walker sehr stark. Da dürfte sich so manches Medium ne Scheibe von abschneiden.
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