Der Bundesrat will die Medikamentenpreise senken. In den nächsten drei Jahren können so 240 Millionen Franken eingespart werden. Möglich machen dies Massnahmen bei den Generika und die Wiedereinführung von regelmässigen Überprüfungen kassenpflichtiger Medikamente.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Verordnung auf den 1. März in Kraft gesetzt. Damit kann die dreijährliche Überprüfung der Medikamentenpreise wieder aufgenommen werden. Neu wird der Auslandpreisvergleich und der sogenannte therapeutische Quervergleich je zur Hälfte gewichtet. Bei Letzterem wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung berücksichtigt.
Der Bundesrat hatte die Überprüfungen nach einem Bundesgerichtsentscheid von Ende 2015 ausgesetzt. Das Gericht hatte bemängelt, dass bei der Preisüberprüfung der kassenpflichtigen Arzneimittel nur die Auslandpreise berücksichtigt wurden. Mit der Wiederaufnahme der Preisprüfungen erhofft sich der Bundesrat in den nächsten drei Jahren Einsparungen von rund 180 Millionen Franken.
Konkret wird jedes Jahr ein Drittel der rund 2500 kassenpflichtigen Medikamente einer Prüfung unterzogen. Die Forderung des Preisüberwachers, jedes Jahr sämtliche Medikamente zu prüfen, weist der Bundesrat zurück. Der dadurch entstehende Mehraufwand sei nicht zu bewältigen, zeigte sich Berset überzeugt.
Die zweite Änderung betrifft die Preisfestsetzung für Generika. Bei diesen gilt: Je höher der Umsatz des Originalpräparats ist, desto grösser muss der Preisabstand für die Generika sein. Mit der neuen Bestimmung wird der Preisabstand markanter.
Zudem werden die Kriterien des differenzierten Selbstbehalts verfeinert. Die Kostenbeteiligung der Versicherten werden so angepasst, dass der Bezug von Generika attraktiver wird. Dank dieser Anpassungen können in den nächsten drei Jahren im Bereich Generika rund 60 Millionen Franken eingespart werden, schätzt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund von Angaben der Pharmabranche.
Zwar keine Einsparungen, dafür eine bessere Situation für die Patienten verspricht sich der Bundesrat von einer weiteren neuen Bestimmung. Diese betrifft Medikamente, die eigentlich nicht zugelassen sind, nicht zur Behandlung einer Krankheit vorgesehen sind oder nicht kassenpflichtig sind. In Einzelfällen kann der Arzt dennoch ein Gesuch um Kostengutsprache bei der Krankenkasse einreichen, etwa wenn keine andere wirksame, zugelassene Therapie zur Verfügung steht.
Die Kassen müssen neu innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Damit werde das Verfahren zum Wohl der betroffenen Patienten beschleunigt, zeigt sich der Bundesrat überzeugt. Wie bisher bestimmt die Krankenkasse, zu welchem Preis dieses Medikament vergütet wird. Der Preis muss aber unter jenem auf der Spezialitätenliste liegen, die alle kassenpflichtigen Medikamente umfasst. Bei importierten Medikamenten wird der effektive Preis vergütet. Die Pharmaunternehmen sollen neu bei der Preisfestsetzung mitwirken. (whr/sda)