Schweizer Wasser soll dann zum Schweizer Kreuz auf der Etikette berechtigen, wenn es für das Getränk «wesensbestimmend» ist. Bei natürlichem oder aromatisiertem Mineralwasser sowie bei Bier ist dies nach Auffassung des Bundesrats der Fall. Bei Getränken auf Basis von Fruchtkonzentraten dagegen nicht.
Die Grundregeln zum Schutz der Marke «Schweiz» hatte das Parlament im Sommer 2013 beschlossen – nach langer Diskussion. Die Swissness-Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass Schweiz drin ist, wenn Schweiz drauf steht. Bei Lebensmitteln sind die Rohstoffe ausschlaggebend: Das Produkt muss zu mindestens 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen.
Die Umsetzung ist aber umstritten. Der Verordnungsentwurf, den der Bundesrat letzten Sommer in die Vernehmlassung geschickt hatte, sah vor, dass Schweizer Wasser nicht angerechnet würde – ausser bei Mineral- und Quellwasser. Der Bundesrat hatte damit verhindern wollen, dass alle Getränke mit viel (Schweizer) Wasser als Schweizer Getränke angepriesen werden können, beispielsweise Apfelsaftgetränke aus ausländischen Äpfeln.
Der Vorschlag stiess jedoch in der Getränkeindustrie und bei den Bierbrauern auf Kritik. Da Bier zu 90 Prozent aus Wasser bestehe und die anderen Bestandteile – Hopfen und Malz – nicht aus der Schweiz stammten, gebe es künftig kein Schweizer Bier und keine regionalen Biere mehr, kritisierte der Brauerei-Verband. (sda/whr)