Die hohe Zuwanderung verdrängt die einheimische Bevölkerung nicht aus dem Arbeitsmarkt und führt kaum zu Lohndumping. Zu diesem Schluss kommt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auch in seinem jüngsten Bericht.
Die hohe Zuwanderung führt zwar seit Jahren zu politischen Kontroversen, aber nicht zu mehr Arbeitslosigkeit. Die Erwerbsbeteiligung hat in den letzten 15 Jahren zugenommen – sowohl bei den Schweizerinnen und Schweizern als auch bei den Zuwanderern, wobei Zuwanderer ein erhöhtes Erwerbslosigkeitsrisiko haben.
Die Zuwanderung hat mit dem freien Personenverkehr deutlich zugenommen. Vergangenes Jahr wanderten unter dem Strich 56'300 Personen ein. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit waren es im Durchschnitt 65'500 Personen jährlich, knapp zwei Drittel aus der EU.
Das SECO erklärt die hohe Zuwanderung mit der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz. Die Wirtschaft hat einen grossen Bedarf an Arbeitskräften, die seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im EU-Raum rekrutiert werden können.
Besonders gross ist die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften. Ohne Personenfreizügigkeit wäre es laut dem Bericht zu einem Fachkräftemangel gekommen. In den entsprechenden Branchen sind 16 Prozent der Beschäftigten EU-Zuwanderer, über alle Wirtschaftszweige beträgt der Anteil 12 Prozent.
Die Reallöhne seien mit durchschnittlich 0,8 Prozent pro Jahr robust gewachsen, schreibt das SECO. Am ehesten deute ein leicht gedämpftes Lohnwachstum bei den Hochqualifizierten auf einen möglichen Zusammenhang mit der Zuwanderung hin. Bei den tiefen Löhnen hätten sich die flankierenden Massnahmen als wirksames Instrument zum Schutz der Löhne erwiesen.
Aus welchen Ländern Personen einwandern, hängt von der wirtschaftlichen Situation in den Herkunftsländern ab. Während in den Jahren vor der Krise viele aus Deutschland einwanderten, gewann in den Jahren danach die Zuwanderung aus Süd- und Osteuropa an Bedeutung.
Mit der Ventilklausel wird die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien vorübergehend wieder gesteuert. Zudem sieht das SECO ein begrenztes Potenzial für künftige Wanderungen aus diesen Ländern, weil die Erwerbsbevölkerung wegen der starken Abwanderung bereits beachtlich geschrumpft ist.
Künftig gibt es ein weiteres Instrument, das negative Auswirkungen der Zuwanderungen abfedern soll: Die Stellenmeldepflicht in Berufsgruppen mit erhöhter Arbeitslosigkeit, die das Parlament zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen hat. Diese ergänze die bestehenden flankierenden Massnahmen zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen, hält das SECO fest. (whr/sda)